81-Jähriger zu 4500 Euro Strafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Daun · Das Amtsgericht Daun hat am Mittwochnachmittag einen 81-jährigen Autofahrer aus der Verbandsgemeinde Hillesheim wegen fahrlässiger Tötung zu einer nach eigenem Bekunden „empfindlichen Geldstrafe“ verurteilt. Der Mann muss 150 Tagessätze (was einem Freiheitsentzug von etwa fünf Monaten entspricht) á 30 Euro zahlen.

(mh) Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nach Auskunft des Verteidigers wird der Verurteilte aber mutmaßliche keine Berufung einlegen.

Der Mann hatte im Sommer 2010 zwischen Üxheim und Niederehe (Landkreis Vulkaneifel) eine 70-jährige Radfahrerin aus dem Nachbardorf ohne zu bremsen oder auszuweichen von hinten angefahren. Die Frau erlag noch am gleichen Abend in einem Trierer Krankenhaus ihren Verletzungen.

Der Angeklagte musste wegen seines labilen Gesundheitszustands nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Unter anderem hatte er kurz nach dem Unfall einen Schlaganfall erlitten. Er ließ aber durch seinen Verteidiger ausrichten, dass ihm die Angelegenheit „furchtbar leid tue“.

Richter Hans Schrot hatte ihn im Vorfeld der Verhandlung zuhause vernommen, . Dabei war er „in vollem Umfang geständig“. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter: „Bei dem Unfall handelt es sich um ein sogenanntes Augenblicksversagen – allerdings mit fürchterlichen Folgen. Es ist weiterhin unfassbar, wie es zu dem Unfall angesichts der optimalen Verkehrsbedingungen kommen konnte.“

Als Nebenkläger trat der Witwer auf. Er sagte vor Gericht: „Ich bin nach wie vor erschüttert.“

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