JUSTIZ Aggressive Ausbrüche – Ende in der Psychiatrie

Daun/Trier · (f.k.) Über Monate hinweg hatte der 32-Jährige die Dauner Polizei in Atem gehalten, aber auch Passanten, die zufällig auf ihn getroffen waren. Beleidigungen, Drohungen, Faustschläge, Tritte und ein Fall von sexueller Belästigung gehörten zu seinem Repertoire.

 Symbolfoto: dpa

Symbolfoto: dpa

Foto: picture alliance / David-Wolfgan/David-Wolfgang Ebener

Zurück blieben zahlreiche Verletzte. Fünf Verhandlungstage befasste sich die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Trier mit dem Angeklagten.

Das Urteil: Freispruch in allen Anklagepunkten wegen Schuldunfähigkeit. Dennoch kann der 32-Jährige nicht als freier Mann den Saal verlassen. Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz: „Dies ist ein Freispruch, den die Gesellschaft so nicht hinnehmen muss.“ Die Kammer habe mit Hilfe der psychiatrischen Sachverständigen eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie geprüft. Der Angeklagte leide an Schizophrenie. Insbesondere in Verbindung mit Alkohol komme es bei ihm zu Wahnvorstellungen und zu gefährlichen Ausfällen. Noch fehlten bei ihm die Voraussetzungen für eine offene Therapie. Er spreche auf die Medikamente an, aber ihm fehle noch die Einsicht in seine Krankheit. 

Mit der Entscheidung folgt das Gericht dem Antrag von Staatsanwalt Wolfgang Spieß, der da lautet: der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Einweisung in die Psychiatrie. Spieß: „In seinem Zustand ist der Angeklagte gefährlich. Und für eine offene Therapie fehlt ihm derzeit die Krankheitseinsicht. Es sind auch in Zukunft erhebliche Straftaten zu erwarten.“ Verteidigerin Martha Schwiering verzichtet auf einen eigenen Antrag, sieht aber positive Ansätze bei ihrem Mandanten, der sich bei einem Opfer entschuldigt hat.

Ein Kernpunkt ist das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Dr. Sylvia Leupold, die den Weg des seit Kindheit an Diabetes leidenden Angeklagten aufzeigt. Ebenfalls bis in die Kindheit reichten die Zeichen seines schizophrenen Krankheitsbildes. Ihr Fazit: eine psychische Erkrankung über einen sehr langen Zeitraum. Ihre Prognose: derzeit noch ungünstig. Sein Problem sei, dass er seine Krankheit noch nicht akzeptiere. Leupold: „In Freiheit ist bei ihm in Verbindung mit Alkohol und gleichzeitig vernachlässigter Medikation mit neuen, gefährlichen Ausbrüchen zu rechnen.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort