Allerletzte Bewährungschance für Schwarzfahrer

Daun/Gerolstein · Zu acht Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, hat das Amtsgericht Daun einen 26-jährigen Schwarzfahrer aus der Verbandsgemeinde Gerolstein verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.


Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann mindestens 30-mal mit seinem Auto von zu Hause bis zur Arbeitsstelle sowie mit einem Firmenfahrzeug an zwölf Tagen im Sommer gefahren ist, obwohl ihm zuvor der Führerschein entzogen worden war. Das war geschehen, nachdem er mit gut einem Promille Alkohol sowie Drogen im Blut Auto gefahren und in eine Polizeikontrolle geraten war.
Richter Hans Schrot folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Er sagte zu dem 26-Jährigen, der derzeit wegen schwerer Körperverletzung noch unter einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe steht: "Sie bekommen eine letzte Chance. Nutzen Sie sie! Ansonsten müssen Sie für mindestens 18 Monate ins Gefängnis." Weiterhin verhängte das Gericht die Auflage von 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Auf den Einwand des Verurteilten, dass er dann wohl seinen neuen Job, den er am Montag antrete, vergessen könne, meinte der Richter: "Wenn das so ist, können wir das auch gerne in eine Geldbuße umwandeln." mh

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