Altes Pfarrhaus angezündet: Amtsgericht verurteilt Brandstifter

Wittlich/Hillesheim · Das Amtsgericht Wittlich hat am Donnerstagvormittag einen 42-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Hillesheim wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte zugegeben, im August 2013 in einer Art Kurzschlusshandlung das Heim seiner Familie, ein altes Pfarrhaus, angezündet zu haben. Dabei entstand ein Schaden von fast 100.000 Euro.

Vor Gericht zeigte sich der 42-Jährige zutiefst reumütig. Er könne sich die Tat nicht wirklich erklären und bedauere sie zutiefst, beteuerte der Angeklagte mehrfach. An dem Tatnachmittag hatte er erfahren, dass sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte: Sie hatte das Haus mit den vier gemeinsamen Kindern bereits verlassen. Daraufhin trank der bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Mann mehrere Flaschen Bier, verteilte anschließend Rasenmäherbenzin in den Zimmern des ersten Obergeschosses und zündete Papier an.

Das Feuer zerstörte Decken und Fußböden im ersten Ober- sowie im Dachgeschoss, zudem wurde auch der Durchgang zur Kirche durch Qualm in Mitleidenschaft gezogen. Da die Feuerwehrwache direkt gegenüber des Brandorts war, konnte ein weiteres Ausbreiten des Feuers verhindert werden. Während die Anklage noch von einem Schaden von 80.000 Euro ausging, hat die Versicherung die Summe mittlerweile auf 60.000 Euro korrigiert. Zudem entstand am Inventar ein Schaden von 30.000 Euro.

Der Angeklagte hatte sich noch am Tatort gestellt, seitdem saß er in Untersuchungshaft. Mit seiner Ehefrau hat er sich inzwischen versöhnt, sie betonte im Prozess auf Nachfrage von Richter Stefan Ehses, ihren Mann wieder aufnehmen zu wollen. Neben dem umfassenden Geständnis, der Reue des Angeklagte und der Tatsache, dass dieser bisher keine Vorstrafen hatte, wurde dies zu Gunsten des 42-Jährigen berücksichtigt. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für eine Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Mann muss zudem sechs Monate lang wöchentlich zwölf Sozialstunden ableisten und sich in eine ambulante Psychotherapie begeben.

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