Amtsgericht gibt Verkehrsrowdy eine letzte Chance

Wittlich · Das Amtsgericht Wittlich hat einen 20-Jährigen aus dem Landkreis Vulkaneifel des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, der Sachbeschädigung, fahrlässigen Körperverletzung und Unfallflucht schuldig gesprochen. Von der Verhängung einer Jugendstrafe sah das Gericht ab: Der junge Mann hat zwei Jahre Zeit, sich zu bewähren.

Der Angeklagte gab im Prozess zu, sich im Oktober vergangenen Jahres mit einem von einem Bekannten gestohlenen Auto einer Polizeikontrolle in Wittlich entzogen zu haben, in dem er rückwärts mit Vollgas eine Straße entlang jagte. Die Straße ging über in einen Feldweg, dort kollidierte der Wagen mit einem Baum. Drei der vier Mitinsassen flohen noch ein kurzes Stück zu Fuß, bevor sie von Polizeibeamten gestellt wurden.

Bei der Flucht wurde ein Polizeiauto beschädigt, zudem erlitten zwei Insassen des Fluchtfahrzeugs leichte Verletzungen. Der damals 19-jährige Fahrer hatte keinen Führerschein. Der Angeklagte gab vor Gericht an, im Affekt davon gefahren zu sein: Er habe sich erschrocken, als junge Männer mit gezückter Waffe das Auto umstellten. Er habe nicht erkannt, dass es sich um Polizeibeamte gehandelt habe.

Der junge Mann, der bis zum Herbst vergangenen Jahres bereits zwei Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Diebstahls und Betrugs straffällig geworden war, konnte vor Gericht glaubhaft machen, dass er seinen Lebensstil geändert habe: Er sei seitdem nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten, habe sich von seinem damaligen Freundeskreis gelöst, trinke keinen Alkohol mehr, suche intensiv nach einer Ausbildungsstelle und habe inzwischen seine Freundin geheiratet.

Das Jugendschöffengericht gibt dem 20-Jährigen daraufhin noch einmal eine letzt Chance: Es spricht ihn der angeklagten Taten schuldig, sieht aber davon ab, eine Jugendstrafe zu verhängen und gibt dem jungen Mann zwei Jahre Zeit, sich zu bewähren. Wird er in dieser Zeit nicht straffällig, entfällt eine Strafe. Falls er doch wieder Straftaten begeht, wird neu verhandelt und eine Jugendstrafe festgesetzt, die dann wohl nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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