Amtsgericht stellt Betrugsverfahren gegen Paar aus Niedersachsen ein

Daun · Das Amtsgericht Daun hat das Diebstahls-und Betrugsverfahren gegen ein Paar aus Niedersachsen eingestellt. Es hatte sich im vergangenen Jahr bei einer 83 Jahre alten Frau aus der Verbandsgemeinde Hillesheim 8.000 Euro geliehen. Während die ältere Frau davon ausgegangen war, dass das Geld binnen eines Monats zurückgezahlt werden sollte, hatte der Niedersachse eine spätere Zahlung in Aussicht gestellt.

Weil sie kein Geld erhielt, erstattete die 83-Jährige Anzeige. Zudem wurde dem Paar vorgeworfen, in der Wohnung der Frau Schmuck und Münzen im Wert von 2000 Euro gestohlen zu haben.

Doch weder der Diebstahl noch der Betrug konnte nachgewiesen werden.

Das Verfahren gegen das Paar wurde eingestellt.
Einzige Auflage: Die geliehenen 8000 Euro sind binnen sechs Monaten zurückzuzahlen.

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