Angestellte im Supermarkt bedroht: 16 Monate Haft auf Bewährung

Mayen · Ein 46-jähriger Mann aus Mayen ist vom Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Mit einer Schreckschusspistole hatte er zwei Angestellte eines Supermarkts in Mayen bedroht.

Mayen. Seine Beute bestand aus einer Tüte Milch, Brot und Salami, dennoch zückte ein 46-jähriger Mann aus Mayen eine Schreckschusspistole, als er auf frischer Tat ertappt wurde. Er bedrohte damit zwei Angestellte eines Supermarktes in der Polcher Straße in Mayen. Dafür wurde er jetzt vom Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt.
Zu Beginn der Verhandlung mussten alle Beteiligten zunächst eine Stunde auf den Angeklagten warten. Dieser hatte nach eigenen Angaben verschlafen und wurde schließlich von der Polizei zur Verhandlung gebracht. Zur Tat: Im Februar 2012 ging der arbeitslose Handwerker aus purer Not, wie er dem Gericht berichtete, in den Supermarkt und versteckte die Lebensmittel in seiner Jacke. "Ich hatte Hunger, das war der Grund. Ich bin Diabetiker, und die gespendeten Nahrungsmittel reichen mir nicht", erklärte der Angeklagte dem Gericht.
Den Angestellten des Supermarktes war der Mann bereits aufgefallen, als er Wochen zuvor Zigaretten geklaut hatte. Damals konnten sie ihn nicht aufhalten, dieses Mal postierten sie sich rechtzeitig hinter dem Kassenbereich und hielten den 46-Jährigen fest, als dieser - ohne zu bezahlen - den Laden verlassen wollte. Zunächst ging der Beschuldigte bereitwillig mit den beiden Männern in das Büro, wo er sich ausweisen sollte. Dieses lehnte der 46-Jährige jedoch ab. Deshalb entschieden die Angestellten, die Polizei zu rufen.
"Sonst knall\' ich dich ab!"


In dem Moment, als einer der Angestellten die Notrufnummer wählte, zückte der Mayener eine Schreckschusspistole und drohte: "Leg auf, sonst knall\' ich dich ab!" Die beiden Angestellten bezeugten vor Gericht, dass sie die Lage sehr ernst eingeschätzt und zunächst nicht erkannt hätten, dass es sich nicht um eine echte Waffe handelte. Nach der Drohung ließ der Mann die falsche Pistole direkt wieder in seiner Hosentasche verschwinden.
Wenige Minuten später traf die Polizei mit einem Großaufgebot am Supermarkt ein. Zwar gestand der 46-Jährige vor Gericht seine Taten, wollte aber das Ausmaß seiner Drohung herunterspielen. Der Vorsitzende Richter Joachim Anheier machte es ihm aber deutlich: "Sie haben zwei Personen in Todesangst versetzt, das scheinen Sie nicht zu verstehen." Sehr negativ bewertet das Gericht außerdem, dass er nur wenige Wochen nach dieser Tat erneut einen Ladendiebstahl beging. Dieses Mal entwendete er Zigaretten. Die Angestellte, die ihn aufhalten wollte, drängte er mit dem Ellenbogen zur Seite. Sie verfolgte den Dieb allerdings bis zum Eintreffen der Polizei.
Der Angeklagte, der bereits zweimal wegen ähnlicher Delikte vor Gericht stand, wegen seiner Alkoholsucht jedoch immer als unzurechnungsfähig eingestuft wurde, gab an, die Pistole und ein Klappmesser bei sich zu tragen, weil er von seiner Pfälzer Familie gemobbt werde.
Ein Psychiater, bei dem er sich immer noch in Behandlung befindet, attestiere ihm eine Psychose und Verfolgungswahn. In den vergangenen Jahren hat der Mayener viel Zeit in Therapie verbracht. Er sagt, dass er heute nur noch selten trinke.
Dem 46-Jährigen wird nun ein Bewährungshelfer zur Seite stehen. Außerdem wurde er vom Gericht dazu verpflichtet, weiterhin Therapiestunden wahrzunehmen. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort