Antragsfrist

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Anträge auf Mutterschafprämie bis zum 31. Januar gestellt werden können. Allen Haltern, die bereits im Vorjahr einen Antrag auf die Gewährung von Prämien gestellt hatten, werden die Antragsunterlagen zugesandt.

Schafhalter, die bis zum 15. Januar keine Antragsformulare erhalten haben, können diese bei der Landwirtschaftsabteilung der Kreisverwaltung anfordern. Ferner ist es möglich, bis zum 31. Januar einen Antrag auf Zuteilung von Prämienansprüchen für das Wirtschaftsjahr 2004 zu stellen. Weitere Infos bei Bernd Ant, Telefon 06592/933338.

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