Gesellschaft Atomwaffen-Protest in Büchel soll Bürger nicht zu sehr belasten

Büchel/Ulmen · Ende des Monats beginnen wieder die Dauerproteste am Fliegerhorst in Büchel. 20 Wochen lang, bis Anfang August, werden verschiedene Gruppen gegen Atomwaffen demonstrieren. Auf der Webseite der Veranstalter kann man sich schon mal mit einer frisch produzierten Videoanleitung („How to cut razor wire“) – wie man hartnäckigen Nato-Draht durchschneidet – auf die Saison einstimmen.

 So sieht es aus bei Kundgebungen vor dem Haupttor des Bundeswehr-Fliegerhorst in Büchel.

So sieht es aus bei Kundgebungen vor dem Haupttor des Bundeswehr-Fliegerhorst in Büchel.

Foto: dpa/Thomas Frey

Vor allem die Verkehrsbehinderungen durch Blockaden und das regelmäßige Eindringen auf das Militärgelände bringen nicht wenige Bürger auf die Palme. Ortsbürgermeister und auch der Kommodore des Geschwaders befürchten bereits, dass die Ablehnung der Proteste gefährliche Formen annehmen könnte. Was tun?

Auf Initiative des CDU-Ortsverbandes „Lutzerather Höhe“ hatte der VG-Rat in Ulmen beschlossen, die beteiligten Parteien – Bundeswehr, Polizei, Verwaltung, Kommunen – zu einem Gespräch einzuladen. Dieses hat mittlerweile stattgefunden – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Zielsetzung: „Wir wollen das Demonstrationsrecht respektieren und die Belastungen für die Bevölkerung senken“, erklärt Alfred Steimers, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen. Zudem wolle man die Botschaft vermitteln: „Wir stehen hinter dem Geschwader“, so Steimers. Doch schon der Tenor nach der Veranstaltung zeigt, dass sich die der Demonstrationen überdrüssigen Anwohner andere Ergebnisse wünschen dürften.

Die Expertenrunde im Ulmener Rathaus informierte Ortsbürgermeister und Ratsmitglieder über die Rechtslage. Obwohl der Auslöser des Gesprächs der Wunsch nach weniger Störungen durch Demonstrationen war, verzichteten die Beteiligten offenbar auf diese Ausrichtung der Veranstaltung. „Der ein oder andere hat schon klar gesagt, dass er selbst seinen Frieden haben möchte“, umschreibt Alfred Steimers die Stimmung. Allerdings: „Die Demonstranten nehmen ihre Grundrechte wahr“, sagt Dezernentin Barbara Schatz-Fischer, zuständig für öffentliche Versammlungen. Für die Kommunen ist es nachvollziehbar schwierig, dem Unmut in der Bevölkerung mit geeigneten Lösungsvorschlägen zu begegnen. „Für uns war es aber eine Chance, unser Vorgehen zu erklären“, ergänzt die Verwaltungsdirektorin. Denn man werde aufgrund der Demonstrationen im Beruf sowie privat angegangen. Der oft aufkommende Vorwurf „Wie könnt ihr so etwas genehmigen?“ macht den Verwaltungsmitarbeitern zu schaffen. Denn: „Versammlungen müssen nicht genehmigt werden, es braucht auch keine Erlaubnis“, erklärt Bianca Kutscheid, die ebenfalls für öffentliche Versammlungen bei der Kreisverwaltung zuständig ist. Nötig ist nur eine Anmeldung des Veranstalters – Vorlaufzeit: 48 Stunden.

Die VG Ulmen will nun die Bürger mit Veröffentlichungen im Amtsblatt darüber aufklären, wie die rechtliche Situation aussieht. Denn die Möglichkeiten der Ordnungsbehörde und der Polizei sind bei den Demonstrationen selbst beschränkt. „Die Straße schnell zu räumen, ist das Kernproblem“, sagt Steimers. Dabei kam es in der Vergangenheit häufiger zu Staus. Ein neues Verkehrskonzept hat bisher geholfen, erneutes Verkehrschaos rund um den Fliegerhorst zu verhindern.

Auch Kommodore Thomas Schneider setzt auf gute Kommunikation und gemeinsame Planung während der Demonstrationen. Der Oberstleutnant geht davon aus, dass die Proteste in diesem Jahr eher zunehmen werden. „Es sind nicht die ortsansässigen Demonstranten, die uns das Leben schwer machen“, sagt Schneider. Nur mit 15 Prozent der Demonstranten, die sich an Sitzblockaden und Go-in-Aktionen beteiligten, müssten sich Polizei und Bundeswehr auseinandersetzen.

Laut Steimers sollen weitere Gespräche zwischen allen Beteiligten folgen. Und der Kommodore ist überzeugt, dass, wenn die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundeswehr fortgesetzt wird, man für 2019 gut aufgestellt sei. Klar ist der Bundeswehr, der Polizei und den Kommunen allerdings, dass es bei allen Überlegungen eine klare Grenze gibt: Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

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