Aus Dauner Wohnung heraus geballert: Waffenfreund muss doppelt büßen

Daun · 1800 Euro Geldstrafe für 24-Jährigen, weil er mit einem Luftgewehr durch die Gegend geschossen und zudem eine frisierte Waffe besessen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 ARCHIV - Ein Mitglied des Schützenvereins Boitwarden in Brake (Niedersachsen) führt am 27.06.2013 symbolisch ein Luftgewehr vor. Schießen als Sport und Freizeitbeschäftigung ist in Sachsen-Anhalt nach wie vor gefragt. Seit fünf Jahren sei die Mitgliederzahl des Landesschützenverbandes konstant. Foto: Ingo Wagner/dpa (zu dpa „Schützenvereine wachsen in Ballungsräumen - Verluste auf dem Land“ vom 02.04.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - Ein Mitglied des Schützenvereins Boitwarden in Brake (Niedersachsen) führt am 27.06.2013 symbolisch ein Luftgewehr vor. Schießen als Sport und Freizeitbeschäftigung ist in Sachsen-Anhalt nach wie vor gefragt. Seit fünf Jahren sei die Mitgliederzahl des Landesschützenverbandes konstant. Foto: Ingo Wagner/dpa (zu dpa „Schützenvereine wachsen in Ballungsräumen - Verluste auf dem Land“ vom 02.04.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: Ingo Wagner (dpa)

Zu einem teuren Spaß wurde für einen 24-jährigen Mann aus Daun seine Vorliebe für Waffen: Weil er im Sommer vergangenen Jahres mit einem Kumpel aus seiner Wohnung in Daun über eine Straße und einen Bach hinweg mit einem Luftgewehr auf Dosen geschossen und darüber hinaus ein Luftgewehr mit einer stärkeren Feder frisiert hat, ist er nun vom Amtsgericht in Daun zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (45 Tagessätze a 40 Euro) verurteilt worden. Zudem willigte er ein, beide Waffen sowie mehr als 1000 Schuss Munition, die die Polizei in seiner Wohnung fand, abzugeben. Hätte er dies nicht getan, wäre nach Auskunft der Staatsanwaltschaft aber ohnehin alles eingezogen worden. Aufgefallen war alles durch einen aufmerksamen Nachbarn, der das Treiben am Fenster mitbekommen und die Polizei verständigt hatte.

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