Illegale Müllentsorgung Abfallentsorgung als Nacht- und Nebelaktion

Daun/Kelberg · Ausgerechnet der Leiter des Dauner Amtsgerichts wurde Opfer eines Müllsünders.

 Ausgerechnet der Leiter des Dauner Amtsgerichts, Norbert Kreten, ist Opfer eines Müllsünders geworden.

Ausgerechnet der Leiter des Dauner Amtsgerichts, Norbert Kreten, ist Opfer eines Müllsünders geworden.

Foto: TV/Norbert Kreten

Zwischen dem 6. und 10. Februar muss jemanden das dringende Bedürfnis geplagt haben, Sperr- und Sondermüll auf illegale Weise loszuwerden. Tatort: ein offen einsehbarer Parkplatz oberhalb von Kelberg in Richtung Daun/Dreis-Brück. Zunächst strandete dort auf Grund einer Reifenpanne der Anhänger von Norbert Kreten, seines Zeichens Leiter des Dauner Amtsgerichts. Ein Ersatzreifen war nicht zur Hand, der Hänger musste also vorübergehend geparkt werden. Offenbar inspirierte dies eine Person, das einsame Gefährt als Mülldeponie für allerlei defekte Gegenstände zu missbrauchen, die zuvor Dienst in Garten und Garage taten: eine blaue Tonne, eine Kiste zur Aufbewahrung von Polsterauflagen, eine Plane, ein Wagenheber, ein Sonnenschirm, ein Korb, eine Batterie… Kurzum: Da hatte jemand sein trautes Heim ordentlich aufgeräumt. „Sowieso muss diese Person eine Neigung zur Ordnung haben, denn alles ist sorgfältig aufgeschichtet und nicht wahllos auf den Hänger geworfen“, schildert der Richter das Ergebnis der klammheimlichen Mühen.

Um den Sachverhalt kümmert sich nun die Polizei. Denn je nach Beschaffenheit von gesetzeswidrig entsorgtem Sperr- oder Sondermüll kann es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handeln.

„Im Bereich des Amtsgerichts Daun kommen nicht viele Verfahren wegen illegaler Müllentsorgung vor“, sagt Kreten, „denn in der Regel ist es schwierig, die Täter ausfindig zu machen.“

Unklar ist bislang, ob es möglicherweise Zeugen gibt, die das Beladen des Hängers beobachteten. Der Richter nimmt es jedenfalls mit Humor: „Ich lade den Verursacher ein, sein Zeug bei mir in Neunkirchen wieder abzuholen, und danke ihm derweil für die Diebstahlsicherung, die er an meinem Hänger vorgenommen hat.“ Denn derart mit Unbrauchbarem beladen, war die Versuchung, sich des vorübergehend einrädrigen Hängers unbefugt zu bemächtigen, offenkundig nicht vorhanden.

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