"Ausrede ist mit Händen zu greifen"

DAUN. Vorsatz oder Fahrlässigkeit – darum drehte sich eine Verhandlung vor dem Dauner Amtsgericht gegen einen 27-Jährigen. Beim Angeklagten waren zwei gefährliche Butterflymesser gefunden worden, deren Besitz verboten ist. Das Urteil, Geldstrafe von 60 Euro, akzeptierte er nicht.

Der Angeklagte stieg vor dem Amtsgericht in Begleitung zweier Schutzbeamten aus der "grünen Minna". Er musste von der Justizvollzugsanstalt Trier zur Verhandlung nach Daun gebracht werden, weil er "mal wieder" eine Haftstrafe verbüßt. Im Publikum sitzen seine Eltern. Aufmunternd lächelte er seiner Mutter zu, als wolle er sagen: "Ist nicht so schlimm". Dabei hat der 27-Jährige schon einiges auf dem Kerbholz. Seit nunmehr zwölf Jahren folgt ein Eintrag ins Strafregister dem nächsten. Neben Diebstahl, verbotenem Waffenbesitz und gefährlicher Körperverletzung machen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz den größten Anteil aus.Verhandlung erscheint in anderem Licht

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wegen einer "Drogengeschichte" waren die Butterflymesser gefunden worden. Die gefährlichen Waffen im Besitz des vielfach vorbestraften Angeklagten ließen die Verhandlung in einem anderen Licht erscheinen. Staatsanwalt Peter Holzknecht: "Wegen der Vorstrafen kann das Verfahren nicht eingestellt werden." Der Angeklagte behauptete, nichts davon gewusst zu haben, dass der Besitz der Butterflymesser verboten ist. Angeblich stammten sie aus der Nachlassenschaft eines ehemaligen Mitbewohners. Der Staatsanwalt ging von vorsätzlichem Verstoß gegen das Waffengesetz aus und forderte 100 Euro Geldstrafe. Verteidiger Hans-Peter Ewertz beantragte Freispruch, weil der Vorsatz nicht nachgewiesen werden könne. Der Vorsitzende Richter Hans Schrot fällte das Urteil mit 60 Euro Geldstrafe wegen eines "fahrlässigen Verstoßes". Deutlich machte Schrot in der Urteilsbegründung seinen Standpunkt klar: "Die Unkenntnis über das Besitzverbot lässt sich nicht widerlegen, obwohl die Ausrede mit Händen zu greifen ist." Trotz des milden Urteils wollte der Angeklagte den Richterspruch nicht im Gerichtssaal akzeptieren, deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Allerdings stimmte er der Vernichtung der gefährlichen Waffen zu.

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