Aussage gegen Aussage

Ob ein 54-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein ein Mädchen sexuell missbraucht hat, konnte auch am zweiten Verhandlungstag nicht geklärt werden. Das Amtsgericht Daun hat zwei weitere Prozesstage angesetzt. Frühestens am 2. September kann das Urteil fallen.

Noch ist kein Richterspruch im Missbrauchs-Prozess gefallen. Zwei weitere Verhandlungstage sollen Klarheit in dem Fall bringen. Foto: iStock

Daun/Gerolstein. (vog) Viele Jahre waren die Familien miteinander befreundet. Als 2004 die damals 15-Jährige während der Kur ihrer alleinerziehenden Mutter für eine Woche bei der Familie des Angeklagten lebte, soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.

Erst Jahre später erstattete sie Anzeige. Nach der Prozesseröffnung vor zwei Wochen standen noch weitere Zeugenvernehmungen an (der TV berichtete). Die vier weiteren Zeugen gehören alle zur Familie und dem Umfeld des Angeklagten.

Seine Söhne (27 und 30 Jahre alt) stellen ihn als "liebenden Vater, der so was nie tun würde", dar. Seine Ehefrau erklärt im Zeugenstand: "Das Mädchen lügt. Sie hat die Vorwürfe nur erfunden, um von einem Geld-Diebstahl abzulenken. Die Anklage meines Mannes lass ich nicht auf mir sitzen. Das ist eine Schweinerei."

Der Vorsitzende Richter Hans Schrot kommentiert: "Das ist es - so oder so." Die Ehefrau des Angeklagten setzt nach: "Die ganze Familie hat doch einen an der Klatsche." Daraufhin platzt dem Richter der Kragen. Er ermahnt sie sehr deutlich, keine Beleidigungen im Zeugenstand auszusprechen.

Auch Staatsanwalt Wolfgang Grölinger und Ruth Streit-Stifano, Vertreterin der Nebenklage des mittlerweile 20-jährigen mutmaßlichen Opfers, schreiten ein und fordern einen fairen Prozess. Der Angeklagte und dessen Verteidiger Paul Greinert geben nicht auf, die Familie des Opfers in ein unseriöses Licht zu stellen. Sie wollen weitere angebliche Entlastungszeugen vorladen lassen. Einer davon ist ein Ex-Partner der damals alleinerziehenden Mutter der 20-Jährigen.

Der Angeklagte behauptet: "Den hat sie auch schon angezeigt, obwohl nichts war." Juristin Streit-Stifano dementiert: "Ich war auch bei diesem Prozess dabei. Dass meine Mandantin und deren Familie vom Gericht als unglaubwürdig gesehen wurden, stimmt definitiv nicht. Das Verfahren musste eingestellt werden, weil Verjährungsfristen aufgelaufen waren."

Gegen den Willen der Staatsanwaltschaft lässt Richter Schrot den Antrag zu, den Ex-Partner als Zeugen vorzuladen. Weil wegen der Urlaubszeit die Gefahr der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist (wird ein Prozess länger als drei Wochen unterbrochen, muss er neu aufgerollt werden) besteht, werden der 12. August und der 2. September als weitere Verhandlungstage angesetzt.