Gericht Bestechungsprozess in Daun geht in die nächste Runde

Daun/Gerolstein · Bereits im Januar stand der Betriebsleiter eines Service-Unternehmens vor dem Dauner Amtsgericht. Ihm wird versuchte Bestechung vorgeworfen. Auch der zweite Verhandlungstag brachte kein Urteil, sondern weiteren Klärungsbedarf mit sich.

 Der Bestechungsprozess am Amtsgericht Daun geht in die nächste Runde.

Der Bestechungsprozess am Amtsgericht Daun geht in die nächste Runde.

Foto: Friedemann Vetter

Der Verdacht bezieht sich auf alles andere als auf ein Bagatelldelikt: Ein in Mannheim ansässiger Vertreter eines Reinigungsunternehmens soll in Gerolstein versucht haben, einen für die Kontrolle der Reinigungsleistungen in Zügen und auf Bahnhöfen zuständigen Beamten mit einem nicht näher definierten Bündel Geld zu bestechen. Sein Ziel soll es laut Anklage gewesen sein, so in den Genuss von Bonuszahlungen zu kommen und drohende Geldabzüge für mangelhaften Service zu vermeiden. Der Bahnbeamte habe das Geld sofort zurückgewiesen.

Bereits am ersten Verhandlungstag im Januar wurde deutlich, dass ohne die Hinzuziehung von weiteren Zeugen keine Klarheit in den Fall gebracht werden kann. Denn der Beklagte, ein verheirateter Familienvater türkischer Herkunft, streitet die Vorwürfe mit Nachdruck ab. Die Aussage zweier von der Staatsanwaltschaft benannter Belastungszeugen steht gegen seine Aussage. Der jetzige zweite Prozesstag brachte verschiedene Verantwortliche der Bahn ebenso wie Mitarbeiter des Beklagten zur Zeugenvernehmung in den Gerichtssaal.

Die mutmaßliche Tat im Juni 2016 hatte, wie die Befragung ergab, eine detailreiche Vor- und Nachgeschichte, welche minutiös dargelegt werden muss. Dass seitdem fast drei Jahre vergingen, machte es dem Gericht wie den Zeugen nicht leichter, die Dinge zweifelsfrei zu schildern oder nachzuvollziehen. Spürbar wurde, dass auch Emotionen und berufliche Hierarchien in einer komplizierten Struktur von Ausschreibungen und Auftragsvergaben zum umstrittenen Geschehen beigetragen haben dürften.

So ist nun ein dritter Termin am Amtsgericht notwendig, um abermals neu benannte Zeugen zu vernehmen und weitere Akten, die zur Prozessführung bislang nicht vorlagen, zu prüfen.

Im Raum steht, dass die Staatsanwaltschaft nach Einsicht in sämtliche Prozessunterlagen möglicherweise gehalten ist, weitere Ermittlungen in andere Richtungen vorzunehmen. „Wenn dies so kommt, ist wiederum das Ergebnis solcher Ermittlungen derzeit nicht absehbar“, so Richterin Julia Schmitz-Garde. „Es würde sich gegebenenfalls um Offizialdelikte handeln. Diese sind immer unabhängig von einer Strafanzeige zu verfolgen.“ Die Staatsanwaltschaft ermittele in jedem Fall objektiv und müsse alle Fakten zu Lasten ebenso wie zu Gunsten eines Beklagten sammeln. Der nächste Verhandlungstermin ist Ende April.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort