Beurlaubter Sparkassenchef will sich mit Vulkaneifelbank gütlich einigen

Trier · Der beurlaubte Dauner Sparkassenchef Dieter Grau ist bereit, gegen Zahlung einer Abfindung seine Freistellung zu akzeptieren und auf eine Schadensersatzklage zu verzichten. Das sagte sein Rechtsanwalt Albrecht Thielen aus Daun im Prozess vor dem Landgericht Trier, bei dem noch kein Urteil gesprochen wurde.

 Beurlaubt: Sparkassendirektor Dieter Grau. (Archivbild)

Beurlaubt: Sparkassendirektor Dieter Grau. (Archivbild)

Foto: Mario Hübner

In dem Verfahren wollte Grau per einstweiliger Verfügung seine sofortige Wiedereinstellung erreichen. Zentrale Begründung: Seine Freistellung durch den Verwaltungsrat sei nie begründet worden. Für Richter Christoph Willems war das in der Tat ein Punkt, der näher beleuchtet werden müsse, falls es nicht zu einer Einigung komme.

Im Verlauf der Verhandlung haben beide Parteien jedoch signalisiert, sich einigen zu wollen. Sie übergaben dem Gericht ihre zentralen Forderungen. Veröffentlicht wurde diese jedoch nicht - vor allem nicht die Vorstellung beider Seiten, wie hoch eine Abfindung ausfallen solle.

Bis Montag will das Gericht eine Entscheidung fällen. Dann kommt nämlich erneut der Verwaltungsrat der Bank zusammen, der letztlich entscheiden muss, ob er dem Vergleich zustimmt. Eckpunkte dessen werden sein: Grau akzeptiert seine Freistellung und verzichtet im Gegenzug auf Schadenersatzforderungen gegenüber der Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel.

Er bekommt bis zum Auslaufen seines Vertrags Ende dieses Jahres seine vollen Bezüge. Die KSK als Gegenseite liebäugelt nach Auskunft ihres Anwalts Hans-Albrecht Brauer aus Daun mit einem solchen Vergleich, damit sie rasch aus den Schlagzeilen kommt.

Ungeachtet einer Einigung erhält Grau darüber hinaus das ihm durch das Sparkassengesetz zustehenden Ruhegehalt von jährlich gut 100.000 Euro.

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