Spielhallen-Mitarbeiter verprügelt Amtsgericht Bitburg verurteilt Kneipenschläger

Jünkerath/Bitburg · Weil sie sich den Alkohol nicht verbieten lassen wollten, haben drei Männer den Mitarbeiter einer Spielhalle zusammengeschlagen. Die Prügelei hatte für sie jetzt ein Nachspiel vor Gericht.

Bewährungstrafen für drei Kneipenschläger
Foto: TV/Sebastian Klipp

Gegen 22.30 Uhr betreten drei junge Männer die Spielhalle. Sie haben in dieser Mainacht getrunken. Ans Aufhören denken sie aber nicht. Sie wollen in der Gaststätte weiterbechern. Das Problem: Das ist in der Spielhalle am Jünkerather Bahnhof (Verbandsgemeinde Obere Kyll) nicht erlaubt.

Als ein Mitarbeiter sie auf das Verbot hinweist, kommt es zum Streit, der bald handgreiflich wird. Zu dritt schlagen sie den Mann zusammen, bespucken ihn und treten auf ihn ein. Der erleidet an diesem Abend einen Nasenbeinbruch, ein Schädelhirntrauma und einen Weichteilschaden. Dann: Sirenengeheul vor der Tür. Die Polizei ist da und der Notarzt. Der Geschädigte landet im Krankenhaus, die drei Männer in Untersuchungshaft.

Dort hat das Trio, alles polnische Staatsangehörige zwischen 21 und 25, die letzten Monate bis zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Bitburg verbracht. Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft den Angeklagten macht: Körperverletzung und Raub. Warum Raub? Weil einer der Männer noch zwei Zehn Euro Scheine aus der Spielhalle geklaut haben soll.

Diese Beschuldigung erhärtete sich vor Gericht allerdings nicht. Es blieb also bei der Körperverletzung, die alle drei Männer zugaben. Auch entschuldigten sie sich bei dem Geschädigten, den sie schwer verletzt hatten.

All das wirkte sich mildernd auf das Strafmaß aus. Das Amtsgericht Bitburg verurteilte zwei der Angeklagten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Der dritte wurde, weil zum Tatzeitpunkt noch keine 21, noch als Jugendlicher verurteilt. Die Strafe, einen dreiwöchigen Arrest, muss er allerdings nicht mehr antreten. Immerhin hat er bereits einige Monate in Untersuchungshaft verbracht.

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