Bewegungen in Lavagruben

Daun/Rockeskyll · Anrainer, Naturschützer, Strafermittler und Landesbehörde lassen Lava-Unternehmer Dieter Stolz nicht aus den Augen. Für illegale Ablagerungen in einer Dauner Grube hat er 17.200 Euro Strafe gezahlt. Die Erweiterungspläne der Grube rund um den Fuchskopf sind auf Eis gelegt worden. Bürger der Stadtteile Steinborn und Neunkirchen atmen auf. Wegen Bauschutt in der Rockeskyller Grube läuft noch ein Strafverfahren.

 Für „unerlaubten Umgang mit gefährlichen Stoffen“ in einer Dauner Grube hat Lava-Unternehmer Dieter Stolz mittlerweile 17 200 Euro Strafe bezahlt. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Für „unerlaubten Umgang mit gefährlichen Stoffen“ in einer Dauner Grube hat Lava-Unternehmer Dieter Stolz mittlerweile 17 200 Euro Strafe bezahlt. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Im vergangenen Jahr beantragte Dieter Stolz die Erweiterung der Lavagrube 14 (Fuchskopf) um elf Hektar (TV vom 6. August 2008). Die Pläne schlugen hohe Wellen, weil damit der markante Berg Fuchskopf im Laufe der nächsten drei Jahrzehnte abgetragen worden wäre.

Hans-Peter Felten vom Naturschutzbund (Nabu) hat die Antragsunterlagen gründlich gelesen. Ihm ist ein bisher nicht öffentlich bekannter Sachverhalt aufgefallen. Felten: "Es wurden Fremdmassen eingebracht, wodurch es zum Austritt von Deponiegasen kam. Dadurch wurden die zulässigen Werte überschritten."

Ein Uhu brachte den Stein ins Rollen

Der Naturschützer wurde hellhörig, weil in der Grube ein kleiner, kranker Uhu aufgefunden wurde, der nicht gerettet werden konnte. Felten: "Irgendwas stimmte nicht, deshalb haben wir den Kadaver von einer Veterinärin untersuchen lassen. Der Uhu verendete an Vergiftungen."

Felten schlussfolgerte, dass die Vergiftung von den Deponiegasen stammen könne. Er hakte beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) sowie der Staatsanwaltschaft nach. LGB-Abteilungsleiter Andreas Tschauder: "Ich glaube nicht, dass von den Deponiegasen jemals eine Gefahr für Mensch und Tier ausging."

Jürgen Brauer, Leitender Oberstaatsanwalt, bestätigt auf TV-Anfrage, dass es ein mittlerweile abgeschlossenes Strafverfahren gegeben hat. Albrecht Thielen, Rechtsanwalt des Lava-Unternehmers, erklärt: "Wir konnten den großen Anlauf der Staatsanwaltschaft abfedern." Ein Teil des "intensiv überprüften und verhandelten" Verfahrens sei eingestellt worden (Stolz zahlte dafür 10 000 Euro Geldbuße). Weitere 7200 Euro zahlte Stolz als Geldstrafe, weil er wegen des "unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Stoffen" verurteilt wurde.

Thielen meint: "Es wurde ein Fehler gemacht, aber nicht in spektakulärem Umfang." Außerdem gehöre die besagte Bauschutthalde zum Einzugsbereich einer Quelle. Deren Wasserwerte seien immer in Ordnung gewesen.

LGB-Experte Tschauder löst derweil mit einer anderen Mitteilung in der Vulkaneifel Freude aus. Er sagt: "Unternehmer Stolz hat uns gebeten, die Erweiterungspläne zum Fuchskopf auf unbestimmte Zeit auf Eis zu legen."

Christoph Meyer, Beschwerdeführer aus Steinborn, jubelt: "Dann können wir unsere Unterschriftensammlung mit der Beteiligung von 300 Bürgern ja als Teilerfolg verbuchen. Hoffentlich wird gar nichts mehr aus der Erweiterung."

In einem Verfahren geht es aber munter weiter. Wegen Bauschutt in der Rockeskyller Grube hat das LGB Dieter Stolz angezeigt.

Laut Triers Chefermittler Brauer laufen noch die Auswertungen. Jurist Thielen gibt sich allerdings bereits siegessicher: "In der ersten Instanz hat das Trierer Verwaltungsgericht Stolz Recht gegeben."

Sollte es wider Erwarten in zweiter Instanz dann doch anders ausgehen, gelte die Regelung für Bauschutteinlagerungen in Lavagruben nicht rückwirkend.

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