"Bürgermeister darf Amtsbezeichnung privat benutzen"

Gegen die Landratswahl hat ein Wähler aus Neroth Beschwerde eingelegt. Sein Vorwurf: Vier CDU-Bürgermeister hätten ihr Amt missbraucht und im Gerolsteiner Amtsblatt für CDU-Herausforderer Gordon Schnieder geworben. Die Kommunalaufsicht weist den klar Vorwurf zurück.

Daun. (mh) Die Landratswahl ist gelaufen, Landrat Heinz Onnertz (parteilos) hat sich den Posten mit 67,45 Prozent der Stimmen deutlich gegen den CDU-Herausforderer Gordon Schnieder für weitere acht Jahre gesichert. Dennoch beschäftigt die Wahl noch immer Bürger, Wahlkämpfer - und die Kommunalaufsicht. So ist bei ihr ein Schreiben von Christoph Wallenborn aus Neroth eingegangen, in dem dieser gegen die vier CDU-Bürgermeister Werner Arenz (VG Obere Kyll), Werner Klöckner (VG Daun), Matthias Pauly (VG Gerolstein) und Karl-Heinz Schwartz (Stadt Gerolstein) "Beschwerde wegen amtsmissbräuchlicher Wahlbeeinflussung" erhebt.Vorwurf: Bürgermeister machen Wahlkampf

Sein Vorwurf: Die "vier aktiven Amtsträger" hätten in einer ganzseitigen Anzeige im Gerolsteiner Amtsblatt "et Blätchen" (Ausgabe 16/2007) unter der Überschrift "Fairness im Wahlkampf" "versteckt, aber unverhohlen" Werbung für CDU-Kandidat Gordon Schnieder betrieben. Der Vorwurf lautet, dass besagte Herren die Anzeige nicht nur mit ihrem Namen unterschrieben, sondern auch durch ihre Amtsbezeichnung Bürgermeister "autorisiert" hätten. Weiterhin wird in dem Schreiben ausgeführt: "Eindeutig ist mit dem Aufruf eine aktive und unmittelbare Wahlbeeinflussung zu Gunsten des Parteifreundes beabsichtigt und geplant."Kommunalaufsicht hat keine Beanstandungen

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung in Daun, von der eine Stellungnahme erwartet wurde, hat zwischenzeitlich reagiert. Auf TV-Anfrage sagte Mitarbeiter Albert Diewald: "Wir sehen darin keinen Rechtsverstoß." Denn erstens dürfe nach dem Landesbeamtengesetz "ein Bürgermeister auch außerhalb seinen Dienstes seine Amtsbezeichnung führen", zweitens handele es sich "um eine private Anzeige, die sich außerhalb des amtlichen Teils des Mitteilungsblättchens befindet". Die vorsorgliche Anfechtung der Wahl habe der Beschwerdeführer zwischenzeitlich zurückgezogen. Aus Sicht der Kommunalaufsicht war die Landratswahl "insgesamt sehr moderat - anders als vor acht Jahren".

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