Justiz Urteil in Kinderpornografie-Prozess in Daun gegen einen Bundeswehrsoldaten

Daun · (ako) Am Amtsgericht Daun fand ein Strafprozess gegen einen in Gerolstein stationierten Bundeswehrangehörigen statt, in dem ihm der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie zur Last gelegt wurde.

Es ging um insgesamt drei Fotos von Minderjährigen unter 14 Jahren, die unbekleidet und in sexuell aufreizenden Posen aufgenommen worden waren. Einen Anhaltspunkt für mit körperlicher Gewalt verbundenen Missbrauch lieferten die Aufnahmen nicht.

Eines dieser Fotos verschickte der Beklagte 2017 an einen Bekannten. Der Besitz beziehungsweise die Besitzverschaffung von Kinderpornografie wird laut Strafgesetzbuch mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Die Minimalstrafe kann dabei auch in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

Unter Vorsitz von Richterin Julia Schmitz-Garde gab es einen kurzen Prozesstag. Denn der nicht vorbestrafte Angeklagte zeigte sich geständig, so dass weitere Beweisaufnahmen nicht notwendig waren. Dies wurde beim noch nicht rechtskräftigen Urteil – 90 Tagessätze – mildernd berücksichtigt. Doch auch die seelisch labile Befindlichkeit des Soldaten zur Tatzeit fand Eingang in die Strafbemessung. Er litt unter Depressionen, konsumierte zu viel Alkohol und verbrachte viel Zeit im Internet, wohl ohne noch einen Überblick darüber zu haben, was er wem schickte.

Richterin, Staatsanwaltschaft und Verteidiger waren sich einig, dem  Angeklagten die Zukunft nicht über Gebühr verstellen zu wollen. Ihn erwartet wegen seiner Tat ohnehin noch ein Disziplinarverfahren.

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