Burgherr erwirkt einen Aufschub
Daun/Gerolstein-Lissingen · Die Unterburg Lissingen, die gestern vor dem Amtsgericht Daun zur Zwangsversteigerung stand, bleibt vorerst im Eigentum von Karl Grommes. Grund ist, dass der Burgherr kurz vorm Termin per Fax die Aussetzung der Vollstreckung beantragt hat. Derweil hat Hans-Christian Engels, Besitzer der Oberburg Lissingen, 120 000 Euro geboten. Der Verkehrswert liegt bei rund 870 000 Euro. In zwei Wochen wird entschieden.
Daun/Gerolstein-Lissingen. Das gibt es so gut wie nie: Im Sitzungssaal des Amtsgerichts Daun sind alle Zuschauerplätze belegt. Rund drei Dutzend Interessierte sind gestern Vormittag gekommen. Der Burgherr selbst zwar nicht, aber dafür zwei Vertreter der Kreissparkasse Vulkaneifel, die Hauptgläubigerin ist und das Verfahren angestrengt hat.
Ebenfalls anwesend: der Kreisdenkmalpfleger, der Zwangsverwalter, der Burgführer und einige Lissinger Bürger. Nicht weil sie Burgherren werden wollen, sondern weil so eine Burg nicht alle Tage versteigert wird und etliche von ihnen irgendwie mit dem historischen Gemäuer zu tun haben. Es wird getuschelt, über die Eigentumsverhältnisse des als wohlhabend geltenden Burgherrn gemutmaßt, und gescherzt. "Ich hab noch nen Euro dabei, mal sehen, was passiert", sagt einer auf die Frage, ob er die Burg erwerben möchte.
Nur zwei der Besucher haben ein konkretes Interesse, die Unterburg Lissingen zu kaufen: Hans-Christian und Christa Engels, denen die benachbarte Oberburg Lissingen bereits gehört. Schon vor der Verhandlung sagt Engels: "Na klar werde ich bieten. Damit es mit der Burg endlich mal vorangeht."Reger Betrieb im Gericht
Gut 20 Anrufe habe er bereits am Morgen erhalten, jeweils mit dem Appell: "Kauf die Burg!" Doch so weit ist es noch nicht. Es ist 10.30 Uhr und es herrscht schon reger Betrieb. Es wird 10.45 Uhr, 10.50 Uhr, 10.55 Uhr, dann 10.59. Uhr. Noch immer warten die Besucher gespannt darauf, ob der Termin wirklich stattfindet. Zwar haben sich viele am Morgen telefonisch beim Gericht informiert, ob verhandelt werde und stets ein Ja als Antwort erhalten. Theoretisch aber könnte der Burgherr noch bis zur letzten Minute die Sitzung platzen lassen, indem er seine Rechnung bei der Kreissparkasse über, wie er sagte, "gerade einmal 300 000 Euro" begleicht. Tut er aber nicht. Kurz nach 11 Uhr betritt der mit der Sache betraute Rechtspfleger Norbert Haas den Sitzungssaal. Unter dem Arm: mehrere Akten.
Er eröffnet gut gelaunt die Sitzung, liest ausführlich vor, worum es sich dreht, welche Parzellen betroffen sind, welche Ansprüche die KSK geltend macht. Das dauert eine gute Weile, dann informiert er über eine Neuigkeit: "Der Burgherr hat heute Nacht per Fax einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt. Daher werde ich heute keinen Zuschlag erteilen, geboten werden kann aber dennoch. Bieten Sie reichlich", sagt er um 11.32 Uhr und eröffnet somit die Bieterstunde, die laut Gesetz aber auf eine halbe Stunde begrenzt ist.
Zur Auswahl stehen zum einen der Torbogen der Oberburg samt angrenzendem Wohnhaus, die ebenfalls Grommes gehören und einen Verkehrswert von 25 300 Euro haben. Zum anderen das Ensemble der Unterburg mit einem Verkehrswert von 824 600 Euro.Gebot per Scheck
Hans-Christian Engels und seine Frau Christa gehen nach vorne und geben ein erstes Gebot ab. Sitzungsleiter Haas verkündet: "Familie Engels bietet für den Torbogen samt Wohnhaus 20 000 Euro." Engels füllt einen Scheck aus und legt ihn vor.
Minuten verstreichen. Dann verlässt der Bankvertreter den Saal, Familie Engels geht mit. Etwas später kommen alle wieder rein. Etwas später steht Engels auf und geht erneut nach vorne. Es wird mucksmäuschenstill im Saal. Diesmal gibt er ein Gebot für die Unterburg ab: 100 000 Euro. Rechtspfleger Haas verkündet auch das und läutet um 12.05 Uhr das Ende der Bieterstunde ein.
"Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten." Dann die entscheidende Frage an den Vertreter der Gläubigerbank: Werden sie zustimmen? Die Antwort: "Ja, wir beantragen die Zuschlagserteilung." Die Frage von Haas, ob sie eine Sicherheit des Bieters haben wollen, verneinen die Bankmitarbeiter. Die Sitzung ist geschlossen. Über den Aussetzungsantrag von Grommes und die Erteilung der Zuschläge wird in zwei Wochen entschieden.Meinung
Erstaunlich
Hans-Christian Engels, Betreiber des Kreisheimatmuseums in Gerolstein, des Eisenmuseums in Jünkerath und Eigentümer der Oberburg in Lissingen, hat seit Jahren auch ein Auge auf die Unterburg geworfen. Und nun ein konkretes Angebot dafür abgegeben. Ob er sie aber auch bekommt, ist noch völlig unklar. Denn Burgherr Grommes hat mit seinem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zumindest eines gewonnen: Zeit. Gelingt es ihm, in den nächsten Tagen die Forderung der Kreissparkasse Vulkaneifel über besagte 300 000 Euro zu begleichen, will diese die Zwangsversteigerung aufheben. Grommes könnte seine Burg behalten. Und noch eine Möglichkeit besteht. Da das Gericht in zwei Wochen wahrscheinlich das 100 000-Euro-Angebot von Engels zurückweisen wird, da es deutlich unter der Hälfte des Verkehrswertes liegt, kann Grommes selbst auf seine Burg mitbieten. Das wäre allerdings erstaunlich. Ebenso erstaunlich ist es auch, dass die KSK sich mit 100 000 Euro zufriedengeben will, obwohl sie 300 000 Euro zu kriegen hat. m.huebner@volksfreund.deExtra
Nur beim ersten Zwangsversteigerungstermin gilt eine sogenannte Schuldnerschutzklausel. Sie besagt, dass das Gericht nur Angebote akzeptiert, die mehr als 50 Prozent des Verkehrswertes des Versteigerungsgegenstands betragen. Für die Unterburg Lissingen samt Grundstücken liegt er bei 842 000 Euro. Die Hälfte davon sind 421 300 Euro. Das Gebot von Hans-Christian Engels lag bei 100 000 Euro. Über der 50-Prozent-Hürde lag sein Gebot für den Torbogen der Oberburg samt Wohnhaus von 20 000 Euro. Das Ensemble ist 25 300 Euro wert. Bei allen Geboten gilt: Mit Ausnahme der 50-Prozent-Regel entscheidet letztlich die Gläubigerin (in diesem Fall die KSK Vulkaneifel), ob sie ein Gebot akzeptiert - egal wie hoch es ausfällt. Das Amtsgericht Daun entscheidet in knapp zwei Wochen (am Donnerstag, 20. Februar, ab 14 Uhr) über die Gebote. mh