Chlorgasunfall: Verfahren eingestellt

Der Chlorgasunfall im Ferienpark Gunderath hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für einen Spediteur aus Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Stoffen ist eingestellt worden.

 Szene vom Einsatz der Rettungskräfte nach dem Chlorgasunfall 2007 im Ferienpark Gunderath: Der Vorfall hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. TV-Foto: Archiv/siko

Szene vom Einsatz der Rettungskräfte nach dem Chlorgasunfall 2007 im Ferienpark Gunderath: Der Vorfall hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. TV-Foto: Archiv/siko

Gunderath/Trier. (sts) Nach dem Freispruch des Amtsgerichts Daun 2008 hat es auch bei der Berufungsverhandlung am Montag in Trier keine Verurteilung eines 32 Jahre alten Spediteurs aus Nordrhein-Westfalen gegeben. Er hatte sich vor dem Landgericht Trier wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen sowie unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Stoffen zu verantworten (der TV berichtete).

Im Juli 2007 hatte der Mann aus Jülich Schwefelsäure für die Wasseraufbereitungsanlage des Schwimmbads im Ferienpark Heilbachsee geliefert. Bei der Entladung, bei der nur der Angeklagte und eine Parkangestellte anwesend waren, wurde die Säure in einen Tank, der Chlorbleichlauge enthielt, gepumpt. Dadurch entstand Chlorgas, das über die Belüftungsanlage ins Schwimmbad gelangte. Mehr als 20 Gäste erlitten durch das Einatmen des Gases zum Teil erhebliche Vergiftungen. Ein Badegast musste zwei Wochen im Krankenhaus behandelt werden, davon eine Woche auf der Intensivstation.

Das Amtsgericht Daun hatte den Angeklagten 2008 freigesprochen, dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Trier Berufung eingelegt. Bei der Hauptverhandlung am Montag gelang es aber nicht, die Aussage des Angeklagten, die Parkmitarbeiterin habe die Chemikalie umgefüllt, zu widerlegen, da die Frau als Hauptbelastungszeugin vor Gericht die Aussage verweigerte. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.

Die juristische Aufarbeitung des Chlorgasunfalls ist aber nach der Einstellung des Verfahrens noch nicht beendet. Denn am Landgericht Aachen ist ein Zivilprozess anhängig, bei dem es um Schadenersatzansprüche des Ferienparks gegen den Spediteur geht. Das Verfahren war im März 2009 eröffnet, dann aber ausgesetzt worden, um die Entscheidung in Trier abzuwarten.

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