Chlorgasunfall: Verfahren wird kommende Woche fortgesetzt

Mangels eines wichtigen Zeugen musste das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen 31-jährigen Spediteur vor dem Landgericht Trier vertagt werden.

Daun/Trier. (zad) Im Juli 2007 sorgte eine Chlorgaswolke über einem Freizeitpark in Gunderath für Aufregung. Bei einem Unfall wurden im Hallenbad des Parks mehrere Badegäste durch die giftigen Gase verletzt (der TV berichtete).

Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich deswegen gestern ein 31-jähriger Spediteur aus Jülich vor dem Landgericht Trier verantworten. Allerdings konnte ein für das Verfahren wichtiger Zeuge nicht gehört werden. Richter Peter Egnolff unterbrach aus diesem Grund das Verfahren, das kommende Woche in die zweite Halbzeit geht.

Dem Angeklagten wird der Chlorgasunfall wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, beim Umfüllen der von ihm gelieferten Schwefelsäure für den Badebetrieb grob fahrlässig gehandelt zu haben. Aufgrund einer Verwechslung hatte der 31-Jährige zusammen mit einer Angestellten des Parks die Chemikalie in einen Tank mit Chlorbleiche gepumpt. Die anschließende Reaktion führte zu einem gefährlichen Chlorgasgemisch. Der Angeklagte war im Oktober 2008 in erster Instanz vor dem Amtsgericht Daun freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Trier Widerspruch eingelegt.

Das Verfahren wird am kommenden Montag, 14. Juni, um 9 Uhr in der zweiten Kleinen Strafkammer des Landgerichts Trier fortgesetzt.

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