Coronavirus Vulkaneifel lockert: Was ab Montag erlaubt ist

Daun · Weil die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt, sind ab Montag im Kreis Vulkaneifel wieder mehr Dinge erlaubt. Betroffen sind unter anderem der Einzelhandel und der Sport.

Coronavirus: Lockerungen im Kreis Vulkaneifel - diese Regeln gelten
Foto: dpa/Matthias Balk

Daun (red) Da auch am Samstag, 8. Mai, beim Robert-Koch-Institut für den Landkreis Vulkaneifel ein Inzidenzwert von unter 50 ausgewiesen wurde, hat er keis nun an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Nach der aktuell gültigen 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelten demnach am übernächsten Tag, also am Montag, 10. Mai, weitere Lockerungen.

Die Lockerungen betreffen insbesondere die Bereiche des Einzelhandels, des Individualsports und des Probenbetriebs in der Breiten- und Laienkultur.

Folgende Dinge sind jetzt erlaubt:

  • die Öffnung des Einzelhandels ohne Kontakterfassung und Terminvergabe; die allgemeine Personenbegrenzung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter, Maskenpflicht und Abstandsgebot sind zu beachten.
  • Im Bereich des Sports: das kontaktlose Training im Freien mit maximal zehn Personen zuzüglich eines Trainers ist wieder möglich; die Kontakte sind zu erfassen.
  • der Probenbetrieb in der Breiten- und Laienkultur (beispielsweise Theater) im Freien mit zehn Personen zuzüglich einer leitenden Person; das Abstandsgebot ist zu wahren.
  • Darüber hinaus bleibt es bei den bisher geltenden Beschränkungen in den übrigen Bereichen.

Sofern der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 liegt, müssen die Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Über mögliche Änderungen wird die Kreisverwaltung Vulkaneifel entsprechend zeitnah über die bekannten Medien informieren.

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