"Da ist mir der Kragen geplatzt"

HILLESHEIM. Prozess um Drogendealerei am Hillesheimer Busbahnhof: Drei Verhandlungen und immer noch kein Ergebnis, weil mal der Angeklagte und mal der Hauptbelastungszeuge nicht erscheinen. Am 8. Mai soll vor dem Dauner Amtsgericht das Urteil gesprochen werden.

"Ach der!", heißt es von allen Seiten auf TV-Anfragen. Der 25-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Hillesheim und der 23-jährige Hauptbelastungszeuge aus der Verbandsgemeinde Gerolstein sind bei Gericht, der Polizei und der Jugendgerichtshilfe bestens bekannt. Kein Markenzeichen für die jungen Männer. Zur Vorgeschichte: Der 23-jährige Zeuge, Drogenkonsument und ebenfalls bestraft wegen Dealerei, plauderte aus dem Nähkästchen der hiesigen Drogenszene. Bei seiner "Beichte" bekam auch der Angeklagte sein Fett weg. Im TV-Gespräch sagte er: "Mir ist der Kragen geplatzt, weil er anfing, auch Kindern das Zeug anzudrehen." Doch darum geht es vor Gericht nicht. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte ihm mehr als 30-mal Haschisch und Marihuana, jeweils mindestens ein Gramm, am Hillesheimer Busbahnhof verkauft haben, und zwar in den Jahren 2002 und 2003. "Damals habe ich als Hilfsarbeiter bei einem Industrieunternehmen in Hillesheim gearbeitet, und weil ich kein Auto hatte, bin ich immer mit dem Bus gefahren", erklärt der Zeuge aus der Verbandsgemeinde Gerolstein die ersten Kontakte mit dem Angeklagten. Er sagte es im TV-Gespräch, denn im Zeugenstand kam es bisher nicht dazu. Zu den ersten beiden Verhandlungen erschien der arbeits- und berufslose Angeklagte nicht. Zum zweiten Termin Mitte März entschuldigte er sich morgens beim Amtsgericht wegen Krankheit. Richter Hans Schrot schickte die Polizei, um ihn beim Amtsarzt vorführen zu lassen. Die angebliche Krankheit sollte bestätigt werden. Der mutmaßliche Drogendealer war nicht zu Hause, und die Polizisten konnten ihn auch im Betrieb des Vaters nicht finden. Richter Schrot und Staatsanwalt Wolfgang Grölinger beschlossen, ihn zur nächsten Verhandlung von der Polizei vorführen zu lassen. Auf eindringliches Zureden des ermittelnden Beamten konnte das verhindert werden. Der Angeklagte erschien in der vergangenen Woche pünktlich zum Prozess. Kategorisch stritt er alle Vorwürfe ab. Allerdings konnte der Hauptbelastungszeuge nicht vernommen werden, weil er dieses Mal nicht kam. Er wohnt mittlerweile bei einem Onkel im Ruhrgebiet und war schon zur ersten Verhandlung von dort angereist. Richter Schrot verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld von 200 Euro, das der Zeuge zahlen muss. Außerdem wird er zum nächsten Verhandlungstag von der Gelsenkirchener Polizei gebracht. Dem Angeklagten gab der Richter Schrot eindringlich mit auf den Weg, am 8. Mai um 12 Uhr vor Gericht zu erscheinen. Ansonsten drohe Zwangshaft.

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