Das "Fräulein" gehört der Vergangenheit an

Daun/Gerolstein/Prüm/Bitburg · Das "Fräulein" hat ausgedient. Die Anrede war bis ins Industriezeitalter in Deutschland für berufstätige Frauen üblich. Besonders häufig wurde sie für Lehrerinnen benutzt.

Daun/Gerolstein/Prüm/Bitburg. "Guten Morgen, Fräulein Lehrerin!" Welcher ältere Mensch erinnert sich nicht daran, wie er als Schulkind brav neben der Bank stand und ehrfurchtsvoll jenes "Fräulein" grüßte, dessen Haare längst ergraut waren und das sich kurz vor dem Rentenalter befand? "Hallo, Fräulein! Die Speisekarte bitte!" rief mancher Gast durchs Speiselokal. Dann näherte sich manchmal eine ältere Dame, schon seit Jahren Großmutter, weit entfernt vom biologischen Fräulein-Zustand.
Dorf geschichte(N)


Die Fräulein-Anrede galt bis ins Industriezeitalter hinein und meinte damit jede unverheiratete Frau, gleich welchen Standes und Alters. Da die Zahl der berufstätigen Frauen zu Zeiten des Kaiserreiches zunahm, wurde jede Arbeiterin, Angestellte in Warenhäusern, Kellnerin und Lehrerin "Fräulein" genannt. Denn normalerweise durften nur unverheiratete Frauen berufstätig sein.
Dieses Zölibatgebot galt zum Beispiel für Lehrerinnen noch bis kurz nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine Lehrerin musste unverheiratet sein. Sie hatte es vertraglich zuzusichern.
Heiratete sie, schied sie automatisch aus dem Schuldienst aus. Die Begründungen zu dieser staatlichen Verordnung waren nahezu die gleichen wie beim heutigen priesterlichen Zölibat: Die Lehrerin sollte sich mit ganzer Kraft ihrem Beruf widmen. Solange sie in der Schule stand, sollten ihre Kräfte ungeteilt sein. Sie sollte erkennen, dass der Lehrberuf ein Lebensberuf ist, dem sie sich für immer weihen sollte.
Erst recht als katholische Erzieherin, die ihre Jungfräulichkeit ganz der Erfüllung ihres Lehrberufes weihen sollte.
Das ist Vergangenheit. 40 Jahre ist es nun her, dass offiziell die Anrede "Fräulein" abgeschafft wurde, zumindest im Amtsdeutsch. Das deutsche Bundesinnenministerium, das damals Hans-Dietrich Genscher unterstand, ordnete es 1972 an (siehe Extra). Auch in der Umgangssprache verschwindet das "Fräulein" immer mehr.
Ein Erfolg für die Frauenbewegung, die sich vehement gegen eine vermeintliche Diskriminierung wandte. Weder sei die erwachsene Frau wert, sprachlich verkleinert zu werden, noch entspräche ihr Dasein dem neutralen Geschlecht "das". Man würde ja auch nicht "Guten Morgen" oder "Hallo Männlein!" rufen.
Dennoch hatte "das Fräulein" in der Historie nie den heutigen faden Beigeschmack. "Vrouwe" nannte man im Mittelalter anfangs eine adlige Frau, später auch eine Bürgerin.
Als höfliche Anrede setzte sich dann auch die Verkleinerung "vrouwelin" für die junge, unverheiratete Edelfrau durch. Als Parallele dazu der "junge adlige Herr, der Junker". Die "standeslosen Tagelöhner und Bauern" wurden mit "Weib" oder "Mann, Jungmann oder Jüngling" betitelt.
Übrigens: Das Wort "Fräulein" wird heute zwar kaum noch benutzt, ist aber auf keinen Fall tabu. In einer Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach gaben lediglich sieben Prozent an, das Wort Fräulein sei für sie ein Tabu-Wort.
47 Prozent gaben an, das Wort Fräulein noch zu verwenden, während 44 Prozent aussagten, es nicht zu verwenden, sich aber auch nicht daran zu stören. Die Anrede "Fräulein" im Amtsdeutsch schaffte der Deutsche Bundestag 1971 ab. 1972 schließlich verfügte das deutsche Bundesinnenministerium, dass der Gebrauch des Wortes "Fräulein" in Bundesbehörden zu unterlassen sei. In der Begründung des deutschen Bundesinnenministeriums heißt es: "Es ist an der Zeit, im behördlichen Sprachgebrauch der Gleichstellung von Mann und Frau und dem zeitgemäßen Selbstverständnis der Frau von ihrer Stellung in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Somit ist es nicht länger angebracht, bei der Anrede weiblicher Erwachsener im behördlichen Sprachgebrauch anders zu verfahren, als es bei männlichen Erwachsenen seit jeher üblich ist. […] Im behördlichen Sprachgebrauch ist daher für jede weibliche Erwachsene die Anrede ‚Frau\' zu verwenden." Dies war nicht die erste amtliche Sprachregelung. Schon 1955 hatte das Innenministerium des Bundes auf die Anrede Frau hingewiesen. Dies sei jedoch nur dann erforderlich, wenn die Frau es so wünsche.

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