Das Jugendstrafrecht rettet einen Eifeler vor der Haft

Wittlich/Daun/Gerolstein · Noch einmal mit einem blauen Auge ist ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Wittlich davongekommen. Dem jungen Mann hatten zwischen zwei und 15 Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes gedroht. Doch es blieb bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht und einer Bewährungsstrafe.

Wittlich/Daun/Gerolstein. Bei 14 Jahren liegt die Grenze. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten Menschen vor dem Gesetz als Kinder. Und wer als Erwachsener sexuelle Kontakte mit Kindern hat, macht sich strafbar.
Aus diesem Grund musste sich ein heute 21-Jähriger aus dem Raum Gerolstein vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten. Er hatte Ende 2010 ein Verhältnis mit einer damals 13-Jährigen.
Was im November/Dezember jenes Jahres geschah, ist unbestritten. Deshalb müssen auch nicht die zahlreich geladenen Zeugen gehört werden: Auf Initiative des Mädchens beginnt der junge Mann ein Verhältnis mit ihr. Laut Anklageschrift kommt es dabei auch zu sexuellen Handlungen.
Dieser Vorfall spielte sich im Zimmer des Mannes ab, der noch bei seinen Eltern wohnt. Denen hatte das Mädchen zuvor gesagt, sie sei schon 16.
Der Mann widerspricht damals nicht. Er sei sich zwar bewusst gewesen, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt gewesen ist. Doch er war verliebt, sagt er während des Prozesses als Begründung. Heute gibt es keinen Kontakt mehr zwischen den beiden.
Kurze Zeit nach dem Erwischtwerden geschehen zwei Dinge. Der Mann trennt sich von seiner Freundin, und die Eltern des Mädchens erstatten Anzeige. Die Folge sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die Verhandlung wegen schwerem sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Jugendschöffengericht.
Eltern beenden Kontakt


"Ich war total verliebt", sagt der heute 21 Jahre alte Mann in der Verhandlung. Drei oder vier Mal sei er mit seiner Freundin auf dem Zimmer gewesen. "Und dann ist es passiert", sagt er stockend.
Plötzlich steht die Schwester des Angeklagten in der Tür. Diese informiert die Eltern, die den Kontakt beenden.
Nachdem die Fakten geklärt sind, stellt sich für das Jugendschöffengericht die entscheidende Frage, welche Maßstäbe bei einer Verurteilung anzulegen sind. Aufgrund des geistigen Entwicklungsstands des jungen Mannes, der keinen Schulabschluss hat, sind der auch Richter Josef Thul sowie die beiden ehrenamtlichen Richter einig, dass das Jugendstrafrecht gilt.
Das Gericht verzichtet dar auf, den 21-Jährigen zu einer Haftstrafe zu verurteilen. Stattdessen muss er sich in den kommenden beiden Jahren bewähren. Er bekommt zudem einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt.
Der Mann aus der Eifel hat das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptiert.
Damit einher geht auch die Zahlung von 300 Euro im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs an die frühere Freundin. har

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