Entsorgung Wohin mit den Grüngutabfällen?

Daun/Gerolstein · Das Netz der Grüngutsammelstellen ist in der Region Trier spürbar ausgedünnt. Die Gründe liegen unter anderem in höheren Auflagen für die Betreiber, zumeist Landwirte.

 Eine der wenigen Sammelstellen im Kreis ist die bei Mehren in der Nähe des Weinfelder Maars.

Eine der wenigen Sammelstellen im Kreis ist die bei Mehren in der Nähe des Weinfelder Maars.

Foto: TV/Angelika Koch

Die so genannten Gärten des Grauens mit ihren toten Schotterbeeten kennen das Problem nicht: Wohin mit Rasen- und Heckenschnitt, mit Laub, abgesägten Ästen oder unerwünschten Kräutern?

Und was tun, wenn das Grüngut ungeeignet für den heimischen Kompost oder den Biomüll ist, wenn es zu viel für die Graue Tonne ist? Das Mittel der Wahl sind wohnortnahe Sammelstellen. Jedoch haben in letzter Zeit überall in der Region etliche offizielle Annahmestellen geschlossen, Im Vulkaneifelkreis zum Beispiel in Hörschhausen und Darscheid. Gartenbesitzer aus der östlichen Verbandsgemeinde Daun müssen nun bis nach Kelberg-Meisenthal fahren. Auch die Oberstadtfelder Sammelstelle machte dicht. Für die Hinterbüscher geht es nach Salm, Boverath oder Mehren.

Nach Angaben des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (ART), der die komplette Müllentsorgung auch im Kreis Vulkaneifel 2016 übernommen hat, können jedoch keine vermehrten Schließungen festgestellt werden und seien nur durch Zufall auf ein Gebiet begrenzt.

Sie beruhten auf den Wünschen des jeweiligen Betreibers, in der Regel Landwirte: „Dies ist aufgrund der Menge der Grüngutsammelstellen im Verbandsgebiet nicht ungewöhnlich. Zumeist liegen die Schließungen im Alter der Betreiber begründet. In Einzelfällen sind die Betreiber nicht mit den Auflagen einverstanden, die mit der benötigten Bundesimmissionsschutzgesetz-Genehmigung einhergehen.“ Die Genehmigung ist nach einer Anordnung der SGD-Nord ein Muss.

Nach 27 Jahren hat auch Walter Bretz aus Hörschhausen seine hofnahe Grüngutsammelstelle dichtgemacht. Nicht aus Altersgründen, sondern: „Die Auflagen sind untragbar geworden. Zum Beispiel hätte ich eine Bepflanzung rund um den Platz herum anlegen müssen, als Ausgleich für die notwendige Befestigung durch Schotter.

Aber eine solche Hecke gilt dann als Landschaftselement und muss nicht nur von mir gepflegt werden, sie darf später nicht wieder entfernt werden. Warum ist es nicht erlaubt, Ausgleichsmaßnahmen – etwa das Anpflanzen von Bäumen – woanders vorzunehmen? Denn meine Grüngutsammelstelle war doch sowieso von keiner Straße aus einsehbar.“ Außerdem sei er als Betreiber nach Sichtkontrolle verantwortlich dafür, dass der Abfall ordnungsgemäß in die für die verschiedenen Sorten vorgesehenen Container gefüllt wird und dass er frei ist zum Beispiel von Metallresten. „Der Aufwand hierfür wird nicht angemessen bezahlt.“

Nicht begeistert von den Grüngutregelungen sind auch Garten- und Landschaftsbaubetriebe wie der von Christoph Haubrich aus Mosbruch. Denn wie der ART bestätigt: „Laut Gebührensatzung des Zweckverbandes können private Anlieferer mengenunabhängig kostenlos anliefern. Grünabfälle aus dem gewerblichen Bereich kosten 6,45 Euro pro Kubikmeter.“

Wenn Gartenbesitzer A also selbst den Rasenschnitt bringt, tut er das gratis, „aber wenn ich nach dem Mähen dasselbe ‚krautige‘ Grüngut des Kunden A abliefere, muss ich das zahlen“, so Haubrich. Zudem muss er nochmals in die Tasche greifen, wenn er das in Mertesdorf zu Kompost verarbeitete krautige Material abnimmt. Strauchiges wie Äste und Zweige werden, wie der ART mitteilt, auf seine Kosten beim Landwirt geschreddert und dann auf dessen Feldern ausgebracht. „Hierfür erhält der Landwirt eine Vergütung in Abhängigkeit von der Menge des ausgebrachten Materials.“

Und die wilden Kippen, die sich nach den Sammelstellenschließungen im Umfeld der einstigen Abliefermöglichkeiten auftun? Der ART widerspricht: „Die Anzahl widerrechtlicher Ablagerungen hat sich durch die Schließungen nicht erhöht, da der Zweckverband immer wieder Alternativen gesucht und größtenteils auch gefunden hat. Grundsätzlich überprüft der Zweckverband immer wieder Standorte auf Genehmigungsfähigkeit, um eine flächendeckende Versorgung durch Grüngutsammelstellen gewährleisten zu können.“

Eine solche Versorgung ist jedenfalls notwendig, denn aus wilden Abladestellen an Waldrändern oder andernorts in der Natur entweichen gartentypische invasive Pflanzenarten und Schädlinge, es gelangen beim Gärtnern verwendete Insektizide und Pestizide in Bachläufe und Waldböden. Auch die Waldbrandgefahr steigt durch wilde Grüngutkippen erheblich.

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