Infrastruktur Das sagt die Verwaltung

Hans-Josef Hunz, Büroleiter der VG-Verwaltung Gerolstein, geht auf TV-Nachfrage ausführlich auf die Thematik Gemeindehaus Gees ein:

Problem I: Im Nov. 2015 kam es zu einem großen Wasserschaden im Veranstaltungssaal und der Küche. Parkettboden, Fliesenbelag, Möbel und die mobile Raumtrennwand wurden beschädigt. Eine Fachfirma hat die betroffenen Geschoßdecke mit Spezialgeräten getrocknet. Nach  Messungen wurde die ausgetrocknete Estrichplatte für die Auslegung eines neuen Parkettbelages freigegeben, was im Januar 2016 geschah. Kurz danach wölbte sich der Boden wieder. Nach Öffnung der Bodenflächen wurde festgestellt, dass die Feuchtigkeit leicht über dem Toleranzwert lag. Die zuständige Gebäudeversicherung ist laut Hunz bereit, die Kosten für die Beseitigung der Wasserschäden (rund 25 000 Euro) zu tragen. Offen sei allerdings die Frage, wer die Kosten für die Instandsetzung des neuen, unebenen Bodenbelages übernimmt.

Problem II: Der Vorplatz am Gemeindehaus wurde 2017 neugestaltet. Planung und Bauleitung für diese Maßnahme lagen bei der Bauverwaltung der VG Gerolstein. Bei diesen Arbeiten wurde die neue Hof­entwässerung an eine im Hof vorhandene Kanalleitung angeschlossen. Später wurde festgestellt, dass dieser Kanal nicht an den Hauptkanal in der Straße angeschlossen ist, sondern im Bereich des Vorplatzes „endet“. Die  genaue Ursache muss geklärt werden.

Problem III: Die Stadt Gerolstein bemängelt, dass bei der Herstellung des neuen Vorplatzes an der freigelegten Außenwand des Gebäudes die Isolierung gegen Feuchtigkeit nicht erneuert wurde. Bei  einem Ortstermin mit einem Fachunternehmen, an dem auch der damalige Stadtbürgermeister sowie der Ortsvorsteher teilgenommen haben, wurde die vorhandene Isolierung als ausreichend eingestuft. Das wird heute anders gesehen.

Problem IV: Bei der aktuellen Sanierung des Gemeindehauses Gees (vor allem Dach und  Heizung) sollen auch die oben genannten Mängel beseitigt werden. Die Stadt will dabei Regressansprüche geltend machen. Hunz: „Da die Verbandsgemeinde möglicherweise Anspruchsgegner sein könnte, werden wir dem Stadtbürgermeister vorschlagen, einen externen Gutachter mit der Feststellung eventueller Planungs-  oder Ausführungsfehler zu beauftragen. Sollten einem Mitarbeiter der VG-Verwaltung Fehler unterlaufen sein, würde eine entsprechende Versicherung des Gemeindeversicherungsverbandes greifen.“ Die Anmeldung eines eventuellen Schadens bei der Versicherung sei aber noch nicht erfolgt.

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