"Das sehen Sie vollkommen falsch"

Ein 75-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein hat per Telefon Beleidigungen gegenüber seiner 54-jährigen Partnerin inszeniert. Bei der Polizei erstattet er mehrere Anzeigen, wobei er den vermeintlichen 52-jährigen Rivalen als Täter bezichtigt.

Gerolstein/Daun. Beim Prozess zu dem grotesken Vorfall wechseln dieMienen von Richter Hans Schrot und Staatsanwalt Thomas Grawemeyer ständig. Mal sind sie erheitert, mal genervt. Der 75-jährige Angeklagte ist derweil allzeit bereit, wie ein "HB-Männchen in die Luft zu gehen". Immer wieder fährt er den Juristen in die Parade: "Das sehen Sie vollkommen falsch." Bis zuletzt beteuert er seine Unschuld. Die Beweisaufnahme hat jedoch das Gegenteil ans Licht gebracht.

Die Vorgeschichte: Der 75-Jährige hat eine 54-jährige Freundin aus Prüm, die als Putzfrau in einem öffentlichen Gebäude jobbt. Daher kennt sie einen 52-jährigen Beamten, der in der Waldstadt arbeitet und in der Verbandsgemeinde Daun lebt. Der Angeklagte sagt: "Ob da was gelaufen ist und ob das mit der Vergewaltigung stimmt, ist mir doch egal."

Richter Schrot winkt ab: "Wer welche Fantasien entwickelt, ist völlig belanglos." Tatsache ist, dass bei der Polizei drei Anzeigen vorliegen, die auf falschen Verdächtigungen beruhen. Außerdem wurde eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Der Angeklagte hatte behauptet, er und seine Partnerin seien von dem 52-jährigen Beamten und dessen Familie aufs Übelste am Telefon beschimpft sowie mit Kurznachrichten beleidigt worden. Die ermittelnde Kripobeamtin bestätigt im Zeugenstand: "Beide Handys, von denen die Beschimpfungen kamen, waren auf den Angeklagten angemeldet."

Überprüfungen beim Handy-Anbieter haben außerdem ergeben, dass die Handy-Verträge vom Festnetzanschluss des Angeklagten aufgegeben wurden. Staatsanwalt Grawemeyer im Plädoyer: "Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass Sie seit 2005 den Mann aus der Verbandsgemeinde Daun mit falschen Verdächtigungen überziehen, weil Sie vermutlich Angst hatten, er könnte sich an Ihre Freundin ranmachen. Dafür haben Sie die Vorwürfe konstruiert, um den Verdacht auf ihn zu lenken."

Beispielsweise bei angezeigten Beleidigungen vom 23. Juli 2007. Aber der 52-Jährige konnte nachweisen, dass er exakt zu diesem Zeitpunkt in einem Krankenhaus zur Untersuchung war.

Richter Schrot sieht ebenfalls die Schuld des Angeklagten bewiesen und verurteilt ihn zu 1800 Euro Geldstrafe. Der aufgebrachte 75-Jährige behält sich Berufung vor.

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