"Das war kein Augenblick-Versagen"

DAUN/GEROLSTEIN. Menschlich und wirtschaftlich ruiniert – so hat sich ein 38-jähriger Angeklagter vor dem Dauner Amtsgericht präsentiert, der zu 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 2500 Euro Geldbuße verurteilt wurde. 2003 hatte er alkoholisiert einen Unfall verursacht, bei dem eine 72-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Gerolstein ums Leben gekommen war.

Die Verhandlung war alles andere als Routine. Nicht nur, weil auf der Bank der Staatsanwaltschaft Platz für vier Leute geschaffen werden musste. Hans-Josef Wagner, Anwalt der Nebenklage, und zwei Sachverständige waren zugelassen worden. Und: Es ging für das Gericht darum, gleich zwei menschliche Tragödien juristisch bewerten zu müssen. Richter Hans Schrot meinte daher auch: "Juristische Mittel können nie eine angemessene Aufarbeitung sein." Der Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Prüm gestand, nach einem Zechgelage am Vorabend und einigen Stunden Schlaf am 12. Dezember 2003 alkoholbedingt den tragischen Unfall verursacht zu haben. Dabei war eine 72-Jährige aus der Verbandsgemeinde Gerolstein auf der L 10 zwischen Kalenborn-Scheuern und Oos ums Leben gekommen. Vor dem Prozess hatte der Angeklagte immer noch einen möglichen epileptischen Anfall als Unfallursache erwogen. Denn: Trotz seiner jungen Jahre ist er schon Frührentner. Der 38-Jährige leidet an Hirntumoren und ist deswegen auch schon mehrfach am Kopf operiert worden. Dennoch legte er - nicht zuletzt auf Anraten seines erfahrenen Strafverteidigers Hartmut Diesel aus Trier - ein Geständnis ab. Und das machte sich letztlich auch beim Strafmaß deutlich mildernd bemerkbar. Die Theorie eines Epilepsie-Anfalls hätte, wie sich später herausstellte, Professor Reinhard Urban, Leiter des rechtsmedizinischen Institutes in Mainz, in seinem Gutachten ohnehin widerlegt. Der Rechtsmediziner erklärte: "Als der Unfall gegen 8.42 Uhr passierte, hatte der Angeklagte über ein Promille Alkohol im Blut, aber weniger als 1,1 Promille." Ein wichtiger Unterschied: Ab 1,1 Promille besteht laut Gesetz absolute Fahruntüchtigkeit, was sich im Strafmaß niederschlägt. Professor Urban erklärte außerdem, dass der 38-Jährige an Alkoholkonsum gewöhnt gewesen sein müsse. Auch die Aufmerksamkeitsstörung, die sich dahingehend bemerkbar machte, dass der Angeklagte in der Kurve auf der Bergkuppe geradeaus mit dem Laster in den Gegenverkehr gefahren sei, passe zur "Dämpfung des zentralen Nervensystems bedingt durch Alkoholkonsum". Besonders dramatisch für die Angehörigen im Gerichtssaal war die Aussage des technischen Sachverständigen Norbert Pinter: "Wäre die Kurve andersherum verlaufen, wäre der LKW auf dem Feld gelandet, und der Frau wäre nichts passiert." Anwalt Hans-Josef Wagner, der als Nebenkläger des 79-jährigen Witwers der Verstorbenen auftrat, erklärte: "Mein Mandant ist seitdem stark angeschlagen und kann sich nicht mehr alleine versorgen. Ihm fehlt am Lebensabend die wichtigste Bezugsperson. Er leidet immens unter den traumatischen Erlebnissen." Doch auch der Angeklagte, der von zahlreichen Angehörigen im Gericht begleitet wurde, litt sichtlich. Der 38-Jährige beteuerte immer wieder: "Es tut mir so leid. Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen."Angeklagter leidet unter starken Depressionen

Der Unfall blieb auch für ihn nicht ohne Folgen. Verteidiger Diesel sagte: "Es bestand Suizidgefahr. Außerdem bestanden und bestehen starke Depressionen. Mein Mandant war mehrere Monate in stationärer psychiatrischer Behandlung." Zudem könnten jederzeit neue Metastasen im Hirn auftreten. Außerdem müsse er von den 950 Euro Frührente im Monat mehr als 10 000 Euro an die Versicherung, die aus dem Unfall Regress geltend mache, zahlen. Staatsanwalt Thomas Grawemeyer sagte im Plädoyer unbeeindruckt: "Ursache dafür, dass die 72-Jährige bei dem Verkehrsunfall starb, war kein Augenblick-Versagen, sondern, dass sie die halbe Nacht zuvor gesoffen hatten." Strafmildernd seien allerdings das Geständnis, die Reue, der Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille sowie die Tatsache, dass der Prozess erst mehr als drei Jahre nach dem Vorfall aufgerollt wurde. Richter Schrot ging auch darauf ein: "Ansonsten hätte die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können." Der Angeklagte, dem zudem der Führerschein endgültig entzogen wurde, akzeptierte das Urteil noch im Gerichtssaal.

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