Datenänderungen dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft melden

Daun · Damit der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bis Ende Januar 2013 die Gebührenbescheide verschicken kann, bittet die Kreisverwaltung Daun alle Grundstückseigentümer, sich bei ihr zu melden und ihr Änderungen etwa im Namen zu melden.

Daun. Wegen der im Laufe eines Jahres auftretenden Änderungen, die die Grundlage für die Erhebung der Müllgebühren bilden, bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die Eigentümer von Grundstücken, Änderungen wie beispielsweise Adressen, Namen, Eigentumswechsel oder höhere beziehungsweise niedrigere Personenzahl im Haushalt für dieses Jahr bis zum 15. Dezember zu melden. Alle Änderungen, die sich auf das kommende Jahr beziehen, sollten bis zum 15. Januar 2013 gemeldet werden, damit sie noch rechtzeitig vor der Erstellung der Gebührenbescheide für das Jahr 2013 berücksichtigt werden können.
Änderungsmitteilungen für die Verbandsgemeinde Daun nimmt Elke Roden, Telefon 06592/933-297, für die Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll Ute Zielke, Telefon 06592/933-294, und für die Verbandsgemeinden Gerolstein und Kelberg Simone Johanns, Telefon 06592/933-296) entgegen. Änderungen können auch schriftlich an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Postfach 1220, 54543 Daun oder per Telefax 06592/985-033 gemeldet werden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ist unter der E-Mail-Adresse abfallberatung@vulkan eifel.de zu erreichen. red

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