Dauner Brutalo-Fall wird neu aufgerollt: 30-Jähriger muss sich erneut wegen Körperverletzung und Erpressung verantworten

Daun/Trier · Erneut wird der Fall von schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung vor dem Landgericht verhandelt, der sich im Oktober 2013 in Daun abgespielt hat. Das Urteil von dreieinhalb Jahren Knast wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, da dem 30-jährigen Angeklagten vor der erzielten Verständigung zwischen den Parteien nicht ausreichend gesagt worden war, welche Folgen diese für ihn haben könnte.

Insgesamt fünf Prozesstage hat das Landgericht Trier angesetzt, um einen Fall von schwerer räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung zu verhandeln, der sich im Oktober 2013 in Daun abgespielt und über den das Landgericht Trier bereits im Sommer 2014 ein Urteil gesprochen hat.
Wegen eines schweren Verfahrensfehlers muss nun eine andere Kammer des Landgerichts den Prozess nochmals neu aufrollen. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2014 entschieden und das Landgerichtsurteil aufgehoben.

Begründung: Die dreieinhalb Jahre Knast, zu der das Landgericht den 30-jährigen, deutsch-russischen Angeklagten verurteilt hatte, beruhte auf dem Geständnis des Mannes und einer Verständigung zwischen den Prozessparteien. Nach Ansicht des BGH wurde der Angeklagte aber nicht ausreichend über die Verständigung und deren möglichen Folgen belehrt.

Der 30-jährige Angeklagte, der die deutsche und russische Staatsangehörigkeit besitzt, war wegen des Vorfalls im Oktober 2013 Anfang 2014 festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht worden. Seither sitzt er in Haft, inzwischen wegen einer anderen Sache.

Ihm wird vorgeworfen, einen anderen Mann in einer Wohnung in Daun mit seiner eingegipsten Hand niedergeschlagen und danach in der Wohnung festgehalten zu haben. Als Entschädigung für Gegenstände, die bei einem Streit am Vortag in der Wohnung beschädigt wurden, habe er von dem Mann zudem 150 Euro verlangt und als Pfand ein Fahrrad und einen Computer an sich genommen.
Mit PC-Monitor geschlagen

Danach habe er den Mann unter Androhung, ihn ansonsten im Wald zu erschlagen, genötigt, einen Schuldschein über 150 Euro zu unterschreiben. Anschließend sei er mit dem Mann in dessen Wohnung gegangen und habe dort dem PC-Monitor mitnehmen wollen. Als der Mann ein Messer ergriff, um das zu verhindern, habe der Angeklagte mit dem Monitor auf ihn eingeschlagen und ihn so verletzt. Zehn Tage später sei es zwischen dem Angeklagten und einem anderen Mann zu einem Wortgefecht gekommen. Daraufhin habe der Angeklagte den Mann gewürgt, seine Armbanduhr wie einen Schlagring um seine Faust gezogen und den Mann damit mehrfach auf den Kopf geschlagen, sodass dieser stark blutende Platzwunden erlitt. Weiterhin habe er das flüchtende Opfer beraubt und ihm draußen am Boden liegend in den Rücken getreten.
Ein 30-jähriger Deutscher polnischer Herkunft muss sich am morgigen Donnerstag vor dem Landgericht Trier wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2014 die Volksbank in Kelberg überfallen und eine beachtliche Menge Bargeld erbeutet zu haben. Dabei habe der mit einer schwarzen Lockenperücke, einer weißen Baseballmütze und einer dunklen Sonnenbrille maskierte Mann eine Angestellte mit einem Revolver bedroht und sie aufgefordert, ihm Bargeld auszuhändigen. Seine Beute laut Staatsanwaltschaft: 690 Schweizer Franken, 840 englische Pfund und 3480 US-Dollar. Anschließend sei er geflüchtet.

Darüber hinaus wird dem Angeklagten vorgeworfen, im vergangenen Jahr zu Unrecht rund 1500 Euro Grundsicherung kassiert zu haben. Laut Staatsanwaltschaft standen ihm die nicht zu, da er rund 8500 Euro anderweitig verdient habe.
Weiterhin wird ihm vorgeworfen, ohne Führerschein ein Auto gefahren und geringe Mengen Drogen besessen zu haben. Es sind fünf Prozesstage angesetzt.

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