Prozessauftakt vor dem Landgericht Trier: Dauner muss sich wegen des Vorwurfs etlicher Gewalttaten vor Gericht verantworten

Daun/Trier · Ein ganzes Bündel von Gewalttaten wird einem Mann aus Daun vorgeworfen, gegen den am Donnerstag der Prozess vor dem Landgericht Trier begonnen hat. Ihm droht eine dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie.

Dauner droht die Einweisung in eine Psychiatrie
Foto: TV/Fritz-Peter Linden

Einfache Körperverletzung in vier Fällen, einmal gefährliche Körperverletzung und einmal schwere Körperverletzung mit dauerhaften Folgen, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Waffengesetz: Die Anklageliste von Staatsanwalt Wolfgang Spieß gegen den bereits „umfangreich und einschlägig“ vorbestraften 32-Jährigen ist lang.

Der Angeklagte – besonderes Kennzeichen ist sein langer Pferdeschwanz – stammt aus Gelsenkirchen. Einen Beruf hat er nicht erlernt. Er lebte zuletzt in Daun, wo er 2019 zum „Schrecken der Straße“ wurde. Die Anklage geht dabei von verminderter Schuldfähigkeit aus. Der Mann leide womöglich an einer schweren Persönlichkeitsstörung und sei daher eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Die schwerwiegendsten Anklagepunkte: Am Nachmittag des 21. Juli 2019 soll er beim Dauner Bahnhof versucht haben, ein Fahrrad zu stehlen. Als drei Passanten ihn daran hindern wollten, hätten sie Faustschläge erhalten. Einer sei auch von einem Stein getroffen worden, ein anderer habe einen Faustschlag auf sein vorgeschädigtes Auge erhalten. Möglicherweise werde das Sehvermögen auf diesem Auge für immer verloren sein.

Am Abend des 27. Juli soll er im Foyer der Sparkasse Daun eine Kundin zunächst unsittlich berührt, auf deren Bitten dann aber von ihr abgelassen haben. Als die verständigte Polizei ihn daraufhin vorläufig festnehmen wollte, seien die Beamten beleidigt und bedroht worden.

Einer sei mit einem Faustschlag im Gesicht verletzt worden. An dem Abend habe der alkoholisierte Angeklagte außerdem ein Messer mit 8,5 Zentimeter langer Klinge mit sich geführt.

Weiterhin zählt der Staatsanwalt folgende Vorfälle in Daun auf, die sich zwischen dem 24. Juni und dem 16. Juli zugetragen haben sollen: Im stark alkoholisierten Zustand eine Frau mit obszönen Gesten beleidigt. Danach Faustschlag ins Gesicht eines Zeugen, der ihn habe zur Rede stellen wollen. Als zwei Beamte den Fall aufnehmen sollten, seien sie mit „Hals-Durchschneiden-Gesten“ bedroht worden.

Am 11. Juli habe es nochmals Faustschläge ins Gesicht von Passanten gegeben und am 16. Juli sei ein früheres Tatopfer erneut geschlagen worden. Dabei habe der Angeklagte in seinem Rucksack ein Springmesser mit neun Zentimeter langer Klinge mit sich geführt.

„Geboren in Gelsenkirchen, deutsch, keinen Beruf, ledig, keine Kinder“ – dies sind die einzigen Angaben, die der 32-Jährige zum Prozessauftakt zu seiner Person machte.

Seine Verteidigerin Martha Schwiering deutet jedoch an, dass im weiteren Verfahrensverlauf eine Einlassung zu erwarten sei. Noch ist der Mann nur vorläufig in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Die Verhandlung wird am 17. Januar, 9 Uhr, fortgesetzt.

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