Dauner Kreistagsmehrheit zieht gegen Landrat und Aufsichtsbehörde vor Gericht

Daun · Kein Schlussstrich unter die Diskussion um Abstufung und Aufgabe von Kreisstraßen: Der Kreistag Vulkaneifel hat am Montagabend mit der Mehrheit von CDU, BUV und Teilen der FDP beschlossen, vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zu klagen.

 Ein Beispiel von mehreren: Die K 35 bei Daun-Rengen ist im vergangenen Jahr von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße abgestuft worden. Um der Gemeinde aber keine allzu hohe Last aufzubürden, hat der Kreis das Stück von der Landesstraße 46 bis hinter der Brücke (in Höhe des Maibaums) in seinem Eigentum belassen. Eine eventuelle Brückensanierung ist demnach weiterhin Kreissache. Dies hätte laut Gesetz nicht sein müssen. TV-Foto: Mario Hübner

Ein Beispiel von mehreren: Die K 35 bei Daun-Rengen ist im vergangenen Jahr von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße abgestuft worden. Um der Gemeinde aber keine allzu hohe Last aufzubürden, hat der Kreis das Stück von der Landesstraße 46 bis hinter der Brücke (in Höhe des Maibaums) in seinem Eigentum belassen. Eine eventuelle Brückensanierung ist demnach weiterhin Kreissache. Dies hätte laut Gesetz nicht sein müssen. TV-Foto: Mario Hübner

(mh) Als Bevollmächtigter wurde Gordon Schnieder (CDU) bestimmt. Die ADD hatte die vorherigen Beschlüsse des Kreistags, wonach künftig keine Kreisstraßen mehr abgestuft oder eingezogen werden sollen, als rechtswidrig deklariert. Damit ist sie der Auffassung von Landrat Onnertz gefolgt, der besagte Beschlüsse ausgesetzt hatte.

Nun das erneute Kontra: CDU-Fraktionsvorsitzender Herbert Schneiders sagte, dass seiner Ansicht nach stets der Kreistag sowohl bei der Aufgabe (Einziehung) als auch der Abstufung einer Kreisstraße das maßgebliche Entscheidungsgremium sei. Bislang hat die Kreisverwaltung Kreisstraßen, die keine übergeordnete Rolle mehr spielten, abgestuft, ohne den Kreistag einzubeziehen. Die Entscheidung fiel mit 20 zu 14 Stimmen (bei einer Enthaltung).

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