Deutsches Bergrecht und der Schutz der Kulturlandschaft

Der Schutz bedrohter Kulturlandschaft ist immer dann besonders schwierig, wenn die Bedrohung durch den Abbau von Bodenschätzen ausgelöst wird. Denn dann gilt das Deutsche Bergrecht.

Daun. (red) Das deutsche Bergrecht regelt den Steinkohlebergbau in den sechs verbliebenen deutschen Zechen, den Braunkohletagebau, aber auch den Abbau von Gesteinen in der Eifel Das Bergrecht stammt in seinen Grundzügen aus dem Mittelalter, ist mehrfach verändert und stark auf die problemlose Gewinnung einst kriegswichtiger Rohstoffe ausgerichtet worden. Eigentumsrechte betroffener Grundeigentümer und demokratische Mitbestimmung werden durch das Bergrecht massiv eingeschränkt. Im Konfliktfeld zwischen Landschaftsschutz und Lava-Abbau in der Vulkaneifel wird man ständig mit den Konsequenzen dieser besonderen rechtlichen Situation konfrontiert. Zur Information über das Bergrecht und über die Bestrebungen zu seiner notwendigen Modernisierung veranstaltet der Regionalverband Eifel am Mittwoch, 11. März, im Hotel "Zum Goldenen" Fässchen, Rosenbergstr. 5, Daun, die Veranstaltung "Recht und Vulkan. Erschwert das Deutsche Bergrecht den Schutz der Kulturlandschaft in der Vulkaneifel?" Referent ist der Bundestagsabgeordnete Peter Hettlich, Bündnis 90/Die Grünen.

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