Behörde Die Versorgung aus dem Brunnen Auel ist gesichert

Koblenz/Steffeln · Die Struktur- und Genehmigungungsdirektion Nord hat ein Wasserschutzgebiet in Steffeln ausgewiesen, in dem das Trinkwasser nicht gefährdet werden darf.

(red) Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als Obere Wasserbehörde ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen „Auel“ neu festgesetzt. Damit ist der besondere Schutz des Trinkwassers ohne Befristung sichergestellt, heißt es vonseiten der SGD Nord.

Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 61,29 Hektar und liegt im Bereich der Ortsgemeinde Steffeln (Verbandsgemeinde Gerolstein).  Innerhalb der Versorgungsgruppe „Schönfeld/Steffeln“ sei  diese eine wichtige Gewinnungsanlage für die Trinkwasserversorgung der Ortslagen Stadtkyll, Kerschenbach, Schüller, Schönfeld, Reuth, Steffeln und Auel. Aus dem Brunnen Auel dürfe eine Wassermenge bis maximal 87 000 Kubikmeter pro Jahr entnommen werden, heißt es weiter.

Das neue Wasserschutzgebiet wird durch drei Schutzzonen gebildet. Die Abgrenzung der Zonen erfolgte auf der Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens. Die umfangreichen Schutzanordnungen des festgesetzten Wasserschutzgebiets beugen möglichen Gefährdungen des Trinkwassers vor.

Innerhalb des Schutzgebiets sind alle Maßnahmen, die das Trinkwasser gefährden können, verboten. Gefährdungen könnten beispielsweise durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln, von Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen erhoben, die Festsetzung des Schutzgebiets kann also erfolgen. 

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