Diebstahl nicht nachzuweisen

Daun · Das Verfahren gegen ein Paar aus Niedersachsen, das sich vor dem Amtsgericht Daun wegen Diebstahls und Betrugs hat verantworten müssen, ist eingestellt worden. Einzige Auflage: Die von einer 83-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Hillesheim geliehenen 8000 Euro sind binnen sechs Monaten zurückzuzahlen.

Daun. Schnell wird bei der Aussage der 83-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Hillesheim in der Verhandlung in Daun klar: Was genau zwischen ihr und dem Paar aus Niedersachsen, das vorm Amtsgericht wegen Diebstahls und Betrugs angeklagt ist, passiert ist, wird kaum zu klären sein. Die aus dem Saarland stammende Frau ist sehbehindert und hört schlecht, berichtet viel von ihrer Krankheitsgeschichte und dem Schicksal ihrer Angehörigen. Aber den Diebstahl von Schmuck und Münzen im Wert von rund 2000 Euro, für den das Paar aus Niedersachsen verantwortlich gewesen sein soll, lässt sich mit ihrer Aussage nicht beweisen.
Bei einer Kreuzfahrt hatte sie das Paar kennengelernt, und auch über die Reise hinaus blieb der Kontakt bestehen. Mitte 2010 war das Paar (36 und 35 Jahre alt) zu Besuch in der Eifel. Der Angeklagte, ein Möbelverkäufer, berichtet, ihre Bekannte habe zuvor bereits angeboten, bei finanziellen Schwierigkeiten helfen zu wollen.
Zeichen guten Willens


Darauf sei er beim Treffen im Sommer vergangenen Jahres zurückgekommen. Es sei vereinbart worden, dass die 83-Jährige das Geld zur Verfügung stelle und dafür einen Bonus von 500 Euro bekomme. Eine schnelle Rückzahlung habe er nicht in Aussicht gestellt, sondern bis spätestens Ende dieses Jahres. Das Geld habe er nicht unterschlagen, nach wie vor sei er willens, es im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zurückzuzahlen. Als Zeichen seines guten Willens habe er zur Verhandlung 2000 Euro mitgebracht, die er der 83-Jährigen übergeben wolle.
Den Vorwurf, gestohlen und betrogen zu haben, weisen er und seine mitangeklagte Lebensgefährtin entschieden zurück.
Weitere Zeugen werden nicht mehr gehört, und dem Vorschlag des Richters, das Verfahren einzustellen, stimmen Staatsanwalt und Verteidiger zu.
Einzige Bedingung: Das Paar soll die kompletten 8000 Euro binnen sechs Monaten an die Rentnerin aus der Eifel zurückzahlen.

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