Drei Jahre Haft für brutale Würgeattacke

Trier/Deudesfeld · Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht gestern einen 25-Jährigen aus Gerolstein zu drei Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Der Mann hatte eine junge Frau so heftig gewürgt, dass sie in Lebensgefahr geriet.

Trier/Deudesfeld. Fast wird ein harmlos begonnenes Treffen mehrerer Bekannter Anfang Dezember in Deudesfeld zum tödlichen Drama: Zu vorgerückter Stunde gerät der gestern Verurteilte 25-Jährige mit der Ex-Ehefrau seines besten Freundes in Streit. Unvermittelt greift er dann die Frau an und hält ihr mit beiden Händen die Kehle zu.
Dieses brutale Zudrücken mit beiden Händen wird die Trierer Schwurgerichtskammer später als Tötungsvorsatz werten. Zum Glück sind die beiden nicht allein: Der Freund des Täters und Ex-Ehemann des Tatopfers sowie ein weiterer Bekannter sind sofort zur Stelle. Doch nur mit Gewalt gelingt es ihnen, den Rasenden von der Frau zu trennen.Täter aus Psychiatrie entlassen


Sie ist bereits blau angelaufen, ihre Arme hängen schlaff herab. Diagnose im Krankenhaus: Halswirbeltrauma und Kehlkopfprellung. Anschließend bezichtigte er sich selbst und laut als Täter: "Ich habe eine Frau gewürgt - es tut mir unendlich leid!". Dies bestätigten die damals Anwesenden wie auch die zum Tatort gerufenen Polizeibeamten.
Der Täter war erst einige Stunden zuvor aus der Psychiatrie in Gerolstein entlassen worden, wo er sich wegen einer schweren depressiven Verstimmung hatte behandeln lassen. Die Behandlung sollte ambulant fortgesetzt werden.
Nach der Entlassung konsumierte er zusammen mit dem Freund und anderen Bekannten reichlich Bier. Der Alkoholwert zur Tatzeit wurde anhand einer Blutprobe auf 2,1 Promille zurückgerechnet.
War das schon ein Schuldmilderungsgrund? Nach Angaben des psychiatrischen Gutachters Prof. Wolfgang Retz für sich allein noch nicht. Allerdings sei die noch weiter zu behandelnde Depression zu beachten. Dieser Zustand in Verbindung mit dem Alkohol habe den Angeklagten in eine Grenzsituation gebracht, die seine Steuerungsfähigkeit gemindert haben dürfte. Die Annahme eines minder schweren Falls des versuchten Totschlags wegen verminderter Schuldfähigkeit sei vertretbar.Angeklagter bleibt in U-Haft


Dies greift in seinem Schlusswort Staatsanwalt Arnold Schomer auf: Er beantragt wegen eines minder schweren Falls des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung drei Jahre Freiheitsstrafe (beim Regelfall wären es nicht unter fünf Jahren Haft).
Verteidiger Hans-Josef Ewertz verneint hingegen die Tötungsabsicht und beantragt wegen gefährlicher Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zwei Jahre Haft, die auf Bewährung auszusetzen seien.
Das Gericht folgt mit seinem Urteil dem Antrag der Anklage. "Auch die Kammer sieht den Tötungsvorsatz als gegeben an", sagt die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz in der Urteilsbegründung. Indizien dafür seien die Gewalt, mit der dem Opfer der Hals zugedrückt worden sei, die Kraft, die die Helfer benötigten, um den Täter vom Opfer zu trennen und die eindeutigen Selbstbezichtigungen des Täters im Anschluss. In das Urteil einbezogen ist laut Schmitz ein vom Angeklagten noch nicht bezahlter Strafbefehl wegen eines Tankstellen-Benzindiebstahls, was eine Freiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren und einem Monat ergibt.
"Ich werde dagegen Revision einlegen", erklärt Rechtsanwalt Ewertz aus Daun gestern gegenüber dem TV. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt auf Beschluss der Kammer wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

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