Drogen-Prozess gegen 24-Jährigen aus der Vulkaneifel - Verteidigung will Gutachten widerlegen

Trier/Daun · War der junge Dealer selbst drogenabhängig? Im Prozess vor dem Landgericht gegen einen 24-Jährigen aus dem Vulkaneifelkreis hatte ein Gutachter diese Frage mit einem klaren Nein beantwortet. Die Verteidigung hält dagegen.

Insgesamt 30 Mal sollte der Angeklagte im größeren Umfang mit Amphetamin, Cannabisprodukten und Kräutermischungen gehandelt haben. So stand es zum Prozessauftakt im Januar in der Anklageschrift von Oberstaatsanwalt Ingo Rhomada. Doch nach vier Verhandlungstagen vor der Ersten Großen Strafkammer gilt diese Zahl nicht mehr. Einen großen Teil der Geschäfte hatte der 24-Jährige schon am zweiten Verhandlungstag gestanden - bei den restlichen Verkäufen aber, so der Angeklagte damals, habe es sich nicht um illegale Mittel gehandelt (der TV berichtete).

Zur Klärung dieser Frage könnte auch eine 14 Kilo schwere Portion einer unbestimmten Substanz beitragen, die der Mann kurz vor seiner Festnahme im Wald vergraben hatte. Das Material ist inzwischen geborgen und wird beim Landeskriminalamt (LKA) untersucht. Ursprünglich sollte das Ergebnis zur jüngsten Sitzung am gestrigen Mittwoch vorliegen, doch die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz muss passen. "Das LKA-Labor erklärt, dass das Material sehr langsam trockne und bisher nur winzige Mengen geprüft werden konnten", berichtet Schmitz. Es sei aber auch mitgeteilt worden, dass man bisher nur sehr geringe Amphetaminspuren darin gefunden habe. Die Dosierung liege unterhalb des strafbaren Bereichs.
Analog dazu strich das Gericht mit Zustimmung des Oberstaatsanwalts sieben der 30 Anklagepunkte. Die hatten sich auf ein ähnliches, beim Angeklagten sichergestelltes Material bezogen.

Erneut aufgeflammt ist seit gestern die Frage, ob der Angeklagte aus einer eigenen Drogenabhängigkeit heraus gehandelt haben könnte. Verminderte Schuldfähigkeit? Therapie statt Strafvollzug. Der psychiatrische Gutachter hatte eine direkte Abhängigkeit verneint - der Angeklagte sei allenfalls ein regelmäßiger Drogenkonsument gewesen. Diesen Befund wollen die Verteidiger nicht hinnehmen. Gestern präsentieren Rechtsanwältin Marion Faust und ihr Kollege Olaf Möller das Attest eines Hausarztes aus dem Jahr 2011. Darin wird erklärt, dass der Patient mindestens zum damaligen Zeitpunkt drogenabhängig war. Wörtlich: "Wir haben ihn immer wieder auf die Beratungsstelle hingewiesen - aber ohne Erfolg."

Auch die Tante des Angeklagten will bezeugen, dass ihr Neffe suchtkrank gewesen sei. Die Frau hat als ehemalige Mitarbeiterin der Klinik Nette-Gut Erfahrungen mit Drogenkranken. Sie ist am Mittwoch erstmals selbst im Gericht erschienen, kann aber noch nicht als Zeugin gehört werden, weil der psychiatrische Sachverständige nicht anwesend ist.
Aus Termingründen und wegen der Osterfeiertage kann die Verhandlung erst am Donnerstag, 27. April, 14 Uhr, fortgesetzt werden. Ein Urteil ist womöglich erst Mitte Mai zu erwarten.

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