"Ehrverletzend und auf verachtenswertem Niveau"

DAUN. Vor dem Dauner Amtsgericht muss sich ein 44-jähriger Mann verantworten, weil er versuchte, über SMS-Nachrichten Kontakt zu einem 16-jährigen Mädchen aus dem Nachbardorf aufzunehmen. Dabei bot er Geld für Sex. Angeblich soll er besonders hohe Beträge geboten haben, wenn die Mädchen noch Jungfrauen waren.

"Es muss bekannt werden, wie gefährlich der ist", sagt die Mutter des 16-jährigen Opfers im Gespräch mit dem Trierischen Volksfreund. Im Zeugenstand machte sie diese Aussage nicht. Der 44-jährige Angeklagte aus einem Dorf in der Verbandsgemeinde Daun ist nämlich nicht zum Prozess erschienen. Die Verhandlung wurde auf den 21. Juni vertagt. Die Staatsanwaltschaft hat allen Grund, ihn vor Gericht zu bringen. Sie wirft ihm vor, Ende November 2005 dem Mädchen sechs beleidigende SMS mit sexuellem Hintergrund geschickt zu haben. Die Kurznachrichten seien "ehrverletzend und auf verachtenswertem Niveau". Hinter diesen Vorwürfen stehen knallharte Formulierungen wie "suche geiles Mädel, du siehst geil aus, kenne dich nur vom Sehen, hast du Lust auf Sex und Treffen, würde sehr gut bezahlen, würde dir auch geile Sachen kaufen, habe Katalog, ist nur ein Angebot, kannst dir einiges verdienen, keiner bekommt was mit…". Außerdem bot der Mann in obszöner Weise Oralverkehr an. Das Mädchen war völlig überfordert und unvorbereitet in die Falle getappt. Die couragierte Mutter machte, als ihre Tochter ihr die Kurznachrichten zeigte, kurzen Prozess und erstattete am nächsten Tag Anzeige. Noch ein halbes Jahr nach den Vorfällen ist ihre Wut, gepaart mit Hilflosigkeit, im Gespräch deutlich spürbar. Die 42-Jährige berichtet: "Der hat einige Tage um unser Haus herum gelungert. Ich habe mir nichts dabei gedacht, weil ich weiß, dass er keinen Führerschein hat. Ich dachte, er würde auf eine Mitfahrgelegenheit warten, und dabei hat er nur darauf gelauert, bis jemand meine Tochter beim Vornamen rief." Eine scheinbar harmlose Situation mit fatalen Folgen. Nachdem der Angeklagte den Vornamen erfahren hatte, soll er 30 Mal unter dem Vorwand, er sei Thomas, ein ehemaliger Klassenkamerad der 16-Jährigen, auf dem Festnetz angerufen haben. Die Mutter sagt: "Seine Handy-Nummer war auf dem Display zu sehen, und dann hat meine Tochter ihm eine SMS geschickt, um zu erfahren, welcher Thomas er denn sei." Damit hatte der Angeklagte die Handy-Nummer des Mädchens, und das Desaster nahm seinen Lauf. Über Umwege erfuhr die Familie später, wer hinter den anzüglichen Kurznachrichten tatsächlich stand. Die Mutter ließ nicht locker und gewann schockierende Erkenntnisse. Sie berichtet von ihren Gesprächen mit anderen Eltern: "So viel ich weiß, war es nicht der erste Fall, der von ihm bekannt wurde. Meine Tochter war wohl die Älteste, die anderen Mädchen sollen jünger gewesen sein." Der Angeklagte habe ja auch in den Kurznachrichten geschrieben, warum er junge Mädchen bevorzuge. Sie sagt: "Er hat auch geschrieben, dass er mehr Geld springen lasse, wenn das Mädchen noch Jungfrau sei." Der Angeklagte hat bereits drei aktenkundige Vorstrafen, zwei wegen Beleidigung, eine wegen Trunkenheit. Sein Verteidiger Hans-Josef Ewertz gibt sich zurückhaltend bei der Bewertung der Chancen seines Mandanten in der Verhandlung. Der Dauner Rechtsanwalt meint: "Freigesprochen wird er wohl nicht, aber über das Strafmaß gilt es zu verhandeln." Der Angeklagte soll laut Strafbefehl 2700 Euro zahlen.