Ein Fragebogen empört viele Strohner

Strohn/Daun · In Strohn läuft die Bürgerbefragung zur geplanten Deponie in der Lavagrube. Formulierungen auf dem vom Gemeinderat konzipierten Fragebogen stoßen bei vielen Bürgern auf Kritik.

Strohn/Daun. Ein Tag noch, dann wird ausgezählt: In Strohn ist die Bürgerbefragung wegen der geplanten Deponie in der Lavagrube am Wartgesberg derzeit das beherrschende Thema. Sie ist in der vergangenen Woche angelaufen, 429 Wahlberechtigte sind angeschrieben worden.
In einer Einwohnerversammlung Ende Januar war diese Befragung nach langer Beratung vereinbart worden. "Ich als Strohner Bürgerin dachte, dies ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung, den Bürgerwillen wahr- und ernst zu nehmen", schreibt Claudia Jansen an den Gemeinderat.
Die wegen der Deponiepläne gegründete Bürgerinitiative (BI) Zukunft Wartgesberg hatte die Befragung lange gefordert. Als aber der entsprechende Fragebogen vorlag, war die Empörung groß.
Denn statt eines Ja oder Nein zu den Deponieplänen gab es drei Sätze, von denen vor allem der dritte für Aufregung sorgte. Er lautet: "Die Ortsgemeinde Strohn soll eine weitere Verbringung von Fremdmassen ablehnen, sich damit Schadensersatzansprüchen aussetzen, ihre Ausgaben einschränken und Gemeindeabgaben erhöhen müssen." Für Claudia Jansen ist klar: "Leider kann hier keine Rede davon sein, dass die Meinung der Bürger wertneutral abgefragt wird."Letzter Paukenschlag


Der Strohner Torsten Kister wertet das Vorgehen des Rats so, dass "die nach langem Kampf erreichte Bürgerbefragung…jetzt instrumentalisiert wird als ein letzter großer Paukenschlag, um den noch verbliebenen kleinen Rest Anstand und Verantwortung in der Gemeinde ad absurdum zu führen."
Die Bürgerinitiative kritisiert die Formulierung, weil sie mit "Ankündigungen von Schreckensszenarien" verknüpft sei. Die gravierenden Nachteile einer DK-1-Deponie (siehe Extra) würden hingegen völlig ignoriert, heißt es in den Erläuterungen der BI zum Fragebogen.
Bei der Kommunalaufsicht (angesiedelt in der Kreisverwaltung in Daun) standen die Telefone nicht mehr still, als die Unterlagen vorlagen. Viele Bürger wollten sich dort über die Formulierungen auf dem Fragebogen beschweren.Kein Zugriff aufs Verfahren


Aber weil die Bürgerbefragung keinen gemäß der Gemeindeordnung entsprechenden offiziellen Charakter hat, sind der Kommunalaufsicht die Hände gebunden. "Wir haben keinen Zugriff auf dieses Verfahren", heißt es aus Daun.Meinung

Chance vertan
Was mag die Verfasser des Fragebogens geritten haben? Dass viele Bürger angesichts der Formulierung auf die Barrikaden gehen, ist nur zu verständlich. Es steht dem Gemeinderat zu, seine Sicht der Dinge darzulegen, aber ein Schreckensszenario hat auf einem Fragebogen nichts verloren. Sollte die Bürgerbefragung nicht auch ein erster Schritt zur Wiederherstellung des Dorffriedens sein? Wenn ja, ist diese Chance gründlich vertan worden. s.sartoris@volksfreund.deExtra

Während sich der Kreistag Cochem-Zell und der Verbandsgemeinderat Ulmen gegen die Deponiepläne ausgesprochen haben (der TV berichtete), war im Kreistag Vulkaneifel in der jüngsten Sitzung am Montag keine Mehrheit für eine entsprechende Resolution zu finden. Karl-Wilhelm Koch (Bündnis90/Grüne) und Ulli Meyer (Linke) hatten jeweils einen Entwurf vorgelegt, in dem unter anderem der Gemeinderat Strohn gebeten wurde, sich gegen die Deponiepläne auszusprechen, und die Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord in Koblenz aufgefordert wurde, die Deponie nicht zu genehmigen. CDU und Bürgerunion Vulkaneifel begründeten ihre Ablehnung damit, dass der Kreistag nicht zuständig sei für das Genehmigungsverfahren. Die FDP-Kreistagsfraktion plädierte dafür, im Kreis Vulkaneifel eine solche Deponie einzurichten, damit eine "kontrollierte und professionelle Lagerung" gewährleistet sei. stsExtra

Auch schwach belasteter Abfall wie Bauschutt darf seit 2009 nur an besonderen Orten abgeladen werden: in Deponien der Klasse I. Eine solche hat die Firma Scherer, die auch die Lavagrube betreibt, beantragt. Für die Genehmigung ist die SGD Nord zuständig. Ist eine Mehrheit der Strohner gegen das Vorhaben, bedeutet das nicht zwingend das Aus für die Deponie. Das Votum kann aber in die Entscheidungsfindung der Behörde einfließen. sts

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