"Eindeutige Niederlage"

BETTELDORF. Bei Rechtsstreiten um die Neuverpachtung der Lavagrube Betteldorf wurde vor dem Landgericht Trier ein Vergleich geschlossen. Die Vorwürfe der Korruption und angebliche Schmiergeldzahlungen an die Verbandsgemeinde (VG) Daun sind vom Tisch.

Die Berichterstattung im Trierischen Volksfreund ist einwesentlicher Bestandteil des Vergleichs. Hintergrund: UnternehmerManfred Grommes, der bei der Vergabe des Pachtvertrages nicht zuZuge gekommen war, hatte der VG freundschaftliche Kontakte zumjetzigen Pächter Eifel-Lava vorgeworfen und gleichzeitig dieZahlung von Schmiergeld unterstellt. Äußerungen zurückgenommen

Edgar Haubrich, Anwalt von Grommes, erklärt: "Mein Mandant nimmt diese Äußerungen zurück und verspricht, sie künftig nicht mehr zu wiederholen." Grommes ist derzeit in Urlaub, war aber am vergangenen Freitag vor dem Landgericht dabei und hat der Vereinbarung zugestimmt.

Dieser Verhandlung ging eine einstweilige Verfügung wegen Widerruf voraus. Weil der TV über den Vergleich berichtet, ist Grommes aus dem Schneider. So steht es auf Seite 3 des Gerichtsprotokolls unter Vergleich Punkt 2. Ansonsten hätte er, wie Punkt 1 vorschreibt, im Amtsblatt der VG eine sinngemäß gleich lautende Anzeige von fünf mal zehn Zentimeter aufgeben müssen. Albrecht Thielen, Anwalt der VG, ist zufrieden: "Der TV ist viel treffsicherer als fünf mal zehn Zentimeter im Amtsblatt und er erreicht garantiert die Leute, die den auslösenden Artikel auch gelesen haben." Die Berichterstattung bewahrt Grommes aber auch vor härten Konsequenzen wie Geldstrafe oder gar Bewährungsstrafe. Punkt 3 des Vergleiches verspricht ihm nämlich bei Veröffentlichung im TV Straffreiheit.

Stellt sich die Frage, ob diese Vereinbarung noch ein Vergleich und nicht schon eine Niederlage für Grommes bedeutet. Die Einschätzung von Anwalt Haubrich: "Wir wollten die Wogen glätten und haben nicht allen Forderungen der VG, die unter anderem eine wesentlich größere Anzeige forderte, nachgegeben." Eine andere Bilanz zieht Rechtsanwalt Thielen: "Die Anwalts- und Gerichtskosten von schätzungsweise 5000 Euro muss Grommes allein zahlen. Sie wurden nicht geteilt. Das dokumentiert doch eindeutig seine Niederlage." Über den Vergleich hinaus stehen Grommes sowohl Widerspruchs- wie Unterlassungsverfahren auch von Seiten der Eifel-Lava bevor. Der Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Um die Neuverpachtung der Betteldorfer Lavagrube ranken sich aber noch weitere Rechtsstreite. Die Akte 7 HK.021/03 beim Landgericht Trier befasst sich mit den Forderungen von Grommes gegen den ehemaligen Pächter Clemens Meerfeld über etwa 25 500 Euro. Dabei handelt es sich angeblich um Lieferungen von Lava. Meerfeld stützt sich dabei auf eine Vereinbarung, die Sonderkonditionen enthält. Grommes-Anwalt Haubrich erklärt: "Das ist alles eine Frage der Verrechnung." Einen Gerichtstermin gibt es allerdings dazu noch nicht.

Anwalt der Gemeinde bleibt gelassen

Auch ist die Sache mit den Maschinen, die Grommes Meerfeld bezahlt hatte, noch nicht geklärt. Den Radlader hat Grommes mittlerweile aus der Grube geholt, die Brechanlage steht noch. Außerdem hatte Grommes gegenüber dem TV mehrfach behauptet, er würde die Gemeinde Betteldorf zu Verantwortung ziehen, weil er den Vertrag nicht bekommen hat. Angeblich sei er ihm mündlich versprochen worden. Haubrich will darüber noch mit seinem Mandanten reden und schränkt schon im Vorfeld ein: "Das ist eine relativ komplizierte Sache. Es könnten nur Schadensersatzansprüche sein." Thielen, der auch Anwalt der Gemeinde ist, sieht der Sache gelassen entgegen: "Das ist doch Quatsch. Damit wird er keine Chance haben."

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