Eisglatt und unbenutzbar

GEROLSTEIN. Der Winter bringt eine verzwickte Rechtslage am Radweg ans Licht: Weil den Gemeinden wegen des hohen Aufwandes die Räumpflicht nicht zugemutet werden kann, bleibt der Schnee liegen. Die Schilder verbieten den Radfahrern aber, die Straße zu nutzen. Jetzt sollen zusätzliche Schilder angebracht werden, damit Rad- und Autofahrer sowie Kommunen rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Auslöser für die Klärung der Rechtslage war die Beschwerde eines Radsport begeisterten Gerolsteiners beim Ordnungsamt. Er war von einem Polizisten auf der L 24 im Kylltal verwarnt worden, weil er auf der Straße statt auf dem Radweg fuhr. Der Radfahrer kassierte zwar keinen Strafzettel, aber den Hinweis, dass er, wie die aktuellen Schilder "kombinierter Rad- und Gehweg" zeigen, verpflichtet ist, den Kylltalradweg entlang klassifizierter Straßen zu nutzen. Doch wegen Glätte und Schneelage war das nicht möglich. "Streng genommen hätte er dann sein Rad stehen lassen müssen. Wäre es auf der L 24 zu einem Unfall mit einem Auto gekommen, hätte der Autofahrer wahrscheinlich Recht bekommen, weil der Radfahrer auf der Straße nichts zu suchen hat", erklärt Simone Schäfer, Verkehrsingenieurin beim Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV). Der Radfahrer fragte beim Ordnungsamt nach der Räumpflicht für den Radweg. Hermann-Josef Wirp, Leiter des Ordnungsamtes, sagt: "Die Unterhaltungspflicht und damit die Räum- und Streupflicht haben die anliegenden Gemeinden. Dieser hohe Aufwand ist aber nicht realisier- und zumutbar." Auf Wirps Initiative trafen sich diese Woche Vertreter des LSV, der Polizei und der Kreisverwaltung, um die Rechtslage zu klären. Wirp hatte aktuelle Urteile zu dieser Problematik besorgt. Er berichtet: "In Oldenburg forderte eine Radfahrerin von der Stadt Schadensersatz, weil sie auf einem nicht geräumten Rad- und Gehweg stürzte." Der Prozess landet vor dem Bundesgerichtshof. "Danach ist den Kommunen die Räum- und Streupflicht nicht zuzumuten", sagt Wirp. Doch damit ist die Rechtslage am Kylltalradweg für die Benutzer immer noch nicht geklärt. "Wir haben überlegt, wie wir Radfahrer und Fußgänger von der Benutzungspflicht, je nach Witterung, entbinden können", erklärt Schäfer. Die bekannten Hinweistafeln "Kein Winterdienst - Benutzung auf eigene Gefahr" seien dafür aus rechtlicher Sicht nicht ausreichend. Schilder mit dem Wortlaut "ausgenommen bei Schnee- und Eisglätte" bringen aber alle Beteiligten auf die rechtlich sichere Seite. "Dann darf auf die L 24 ausgewichen werden", meint Schäfer. Etwa zehn dieser neuen Schilder sollen bis zum nächsten Winter unterhalb der blauen, runden Rad- und Gehweg-Schilder angebracht werden. "Das ist nur für den Streckenabschnitt zwischen Gerolstein und Mürlenbach notwendig, weil ansonsten an keinem Teilbereich eine klassifizierte Straße unmittelbar neben dem Kylltalradweg verläuft", erklärt LSV-Ingenieurin Schäfer. Betroffen seien lediglich die sechs Kilometer zwischen Reichle-Werk und Mürlenbach des insgesamt 115 Kilometer langen Kylltalradweges. Abschnitte wie die Querverbindung zwischen der L 10 bei Oberbettingen und Crumpsmühle an der B 421 bei Birgel, die parallel zur K 56 verläuft, gehörten nicht dazu. Schäfer erklärt: "Da verläuft der Radweg nicht unmittelbar entlang an einer klassifizierten Straße, sondern durch ein Waldstück parallel zur Straße. Das ist für Ortsunkundige nicht erkennbar." Für die restliche Zeit während der jetzt noch Schnee liegt, wurde eine Übergangsregelung mit der Polizei vereinbart. "Danach werden keine Radfahrer auf dem Streckenabschnitt zwischen Gerolstein und Mürlenbach mehr verwarnt, wenn sie die L 24 benutzen", verspricht Wirp. Josef Bach, Ortsbürgermeister von Birresborn, atmet auf. Er sagt: "Ich kann die Neuregelung nur begrüßen, denn die Ortsgemeinden könnten die Räumung des Radweges auf keinen Fall leisten und müssen rechtlich abgesichert sein."

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