Pandemie Elf bestätigte Corona-Neuinfektionen im Vulkaneifelkreis

Vulkaneifel · Der Landkreis Vulkaneifel legt neue Regeln zur Bekämpfung der Corona-Krise fest. Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt nun bereits seit zwei Tagen über der Grenzmarke von 50.

Elf bestätigte Corona-Neuinfektionen im Vulkaneifelkreis
Foto: TV/Meike Welling

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Vulkaneifel sind seit gestern 11 weitere bestätigte Neuinfektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden. Die Anzahl der bisher positiv getesteten Personen mit Wohnsitz im Landkreis erhöht sich somit auf insgesamt 189 Personen.

Aus der häuslichen Isolation konnten nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes als genesen bislang insgesamt 141 Personen entlassen werden, eine davon am heutigen Tag. Stand heute, Donnerstag, 15. Oktober, 18.30 Uhr sind aktuell 42 Personen mit Wohnsitz im Landkreis Vulkaneifel akut an COVID-19 erkrankt. Davon bedürfen aktuell 5 Personen einer stationären Behandlung. Seit Beginn der Pandemie gibt es bisher 6 Todesfälle im Zusammenhang mit der Krankheit zu beklagen.

Insgesamt gab es im Landkreis Vulkaneifel in den letzten 7 Tagen 40 bestätigte Neuinfektionen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 66. Bereits seit dem gestrigen Tag wird damit im Landkreis Vulkaneifel der kritische Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen überschritten.

In Abstimmung mit dem Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises, Dr. Volker Schneiders, der Kreisordnungsbehörde und Geschäftsbereichsleiter Klaus Benz, hat sich Landrat Heinz-Peter Thiel am Nachmittag entschieden, folgende Einschränkungen zu verfügen:

  1. Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen wird auf 100 Menschen begrenzt. Ausnahmen können nur bei Vorliegen eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes zugelassen werden.
  2. Die Zahl der Teilnehmer für Feiern im öffentlichen Raum wird auf 10 Menschen sowie auf 10 Menschen aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt.
  3. Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind nach den Regelungen der jeweils aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zulässig. Zuschauer sind in geschlossenen Hallen nicht zugelassen.

Alle Maßnahmen werden ausschließlich auf den Landkreis Vulkaneifel bis zum 15. November verfügt und sind mit einer sogenannten Task Force des Landes abgestimmt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort