Eltern zahlen für den Schulweg

Daun/Laubach · Ab dem Schuljahr 2012/13 ist auch für Schüler der Sekundarstufe I die Fahrkarte zum Gymnasium frei, weil das Land Rheinland-Pfalz die Kosten übernimmt. Doch Eltern von jeweils 13 Schülern aus Laubach und Müllenbach (Kreis Cochem-Zell), die zu den Gymnasien nach Daun pendeln, können sich über diese Entlastung der Familienkasse nicht freuen.

 Harsche Kritik üben Eltern am Entschluss, ab kommendem Schuljahr für Fahrten zur Schule bezahlen zu müssen. TV-Foto: Archiv/Eileen Blädel

Harsche Kritik üben Eltern am Entschluss, ab kommendem Schuljahr für Fahrten zur Schule bezahlen zu müssen. TV-Foto: Archiv/Eileen Blädel

Daun/Laubach. 159 Euro - so viel sollen die Eltern aus Laubach und Müllenbach übernehmen, deren Kinder in Daun zur Schule gehen. Diese Zahlungsaufforderung begründet der Kreis Vulkaneifel mit dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz, das in Paragraf 6, Absatz 3, unter anderem bestimmt: "Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule nach Absatz 1, Satz 2, werden Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären. (…) Wegunterschiede bis zu fünf Kilometer bleiben außer Betracht. (…)"
Das von Laubach und Müllenbach nächstgelegene Gymnasium ist mit einer Entfernung von 23 Kilometern in Cochem und nicht in Daun, das 29 Kilometer entfernt liegt. Wenn die fünf Kilometer Toleranz abgezogen sind, bleibt gerade mal ein Kilometer, der den Schulweg zu lang macht, um für die Eltern kostenfrei zu sein. Maßgebend für die Feststellung der nächstgelegenen Schule sind nach den Richtlinien des Kreises Vulkaneifel über die Schülerbeförderung "die Tarifkilometer des gewählten öffentlichen Verkehrsmittels. Die Tarifkilometer werden vom Verkehrsunternehmen, also in diesem Fall der Rhein-Mosel-Verkehrsgesellschaft (RMV), ermittelt."
Eigenanteil fällt weg


Die Mehrkosten, die von Laubacher und Müllenbacher Eltern pro Schuljahr und Schüler berappt werden sollen, ergeben sich aus der Differenz der Kosten zwischen den jeweiligen Schülerjahresabos. Die kosten nach Daun derzeit 1032 Euro, nach Cochem 873 Euro, macht 159 Euro. Dazu heißt es aus dem Dauner Kreishaus: "Hierbei handelt es sich nicht um den Eigenanteil, der bisher beim Besuch der Sekundarstufe I eines Gymnasiums in angemessener Höhe gefordert werden sollte, und der ab dem Schuljahr 2012/13 entfällt, sondern vielmehr um Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass ein Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht."
Über diese Aussage ärgert sich Claudia Schmitz-Niebuhr aus Laubach, von deren drei Kindern zwei zum Gymnasium nach Daun fahren, mehr als über den nun geforderten Betrag, denn: "Bislang haben wir den Eigenanteil bezahlt, aber noch nie war die Rede von Mehrkosten. Nun fällt der Eigenanteil weg, und auf einmal besinnt man sich auf diesen Passus im Schulgesetz, um dennoch kassieren zu können."
Im Übrigen sieht die Mutter durch die Forderung des Kreises Vulkaneifel die im Gesetz garantierte Wahlfreiheit der Schule ad absurdum geführt: "Sollen Familien mit geringerem Einkommen sich die Schule etwa nach der Höhe der Fahrtkosten aussuchen?" Rolf Peters aus Müllenbach ist einer der betroffenen Familienväter, der gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt hat. Er sagt: "Diese Rechnung ist spitzfindig. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Kreis Vulkaneifel hier auf dem Rücken der Eltern Kasse machen will." Auf diese Weise werde ein Landesgesetz ausgehebelt, das Bildungsministerin Doris Ahnen unter anderem als "nahtlosen Anschluss an Schritte wie die Beitragsbefreiung von Kindergärten, Aufbau eines kostenfreien Netzes von Ganztagsschulen und Beitrag zu einen familienfreundlichen Rheinland-Pfalz" preist.
Nach Auskunft der Kreisverwaltung Vulkaneifel haben im vergangenen Schuljahr insgesamt 255 Schüler aus dem Kreis Cochem-Zell die Gymnasien in Daun besucht. Das sollte der dortige Schulträger bedenken, mahnt Peters: "Jetzt werden sich sicher einige Eltern für den Schulweg nach Cochem entscheiden. In manchen Familien gibt es ja auch zwei oder drei Kinder, die zum Gymnasium fahren." Die Frage nach Ermäßigungen beantwortet die Pressestelle des Kreises Vulkaneifel: "Spezielle Regelungen beziehungsweise Ermäßigungen für einkommensschwache Familien gibt es entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes nicht." brm

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