Ende in Sicht beim Streit um den Scharteberg

Die Staatsanwaltschaft Trier hat das Verfahren gegen Grubenbetreiber Stolz wegen illegalen Lavaabbaus am Naturdenkmal Scharteberg bei Kirchweiler eingestellt, weil ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel prüft nun, ob der Unternehmer zumindest wegen Fahrlässigkeit belangt werden kann.

Daun/Kirchweiler/Trier. Nach langwierigen Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft Trier nun das Verfahren gegen den Lavaunternehmer Dieter Stolz wegen illegalen Lavaabbaus in der Grube unterhalb des Schartebergs bei Kirchweiler eingestellt (der TV berichtete mehrmals).

Der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer sagte auf TV-Anfrage: "Wir konnten dem Unternehmer aus zwei Gründen keinen Vorsatz nachweisen, und nur dann wäre sein Handeln strafbar gewesen: Erstens weil die Grenzen des Naturdenkmals Scharteberg in der Realität so gut wie nicht auszumachen sind. Zweitens könnte die Sprengung, bei der das Naturdenkmal angegriffen wurde, auch versehentlich zu stark ausgefallen sein."

Bei besagter Sprengung 2008 in der Grube zwischen Daun-Neunkirchen und Kirchweiler haben sich auch Lavamassen vom Naturdenkmal Scharteberg, für das keine Abbaugenehmigung vorliegt, gelöst. Wie viel es letztlich war, darüber hatten sich zunächst die Geister gestritten.

Naturschützer sprachen von 400 000 Kubikmetern Lava, die Kreisverwaltung, die am 28. April 2008 deswegen eine Strafanzeige gestellt hatte, von 100 000 Kubikmetern. Das Landesamt für Bergbau und Geologie hat dann aber festgelegt, dass es sich um exakt 20 200 Kubikmeter Lavagestein gehandelt hat. Und dafür hat der Unternehmer dann auch regulär Bruchzins an die Gemeinde Kirchweiler gezahlt.

Eifel-Vulkan-Experte Professor Georg Büchel von der Uni Jena, der im Verfahren als Zeuge aufgetreten war, hatte angegeben, dass in Folge der Sprengungen Erdschichten nachgerutscht seien. Das unterstützt ebenfalls die These, dass das Naturdenkmal nicht absichtlich angegriffen worden sei.

Prüfung auf Fahrlässigkeit folgt

 Wurde am Scharteberg unerlaubterweise Lavagestein abgebaut? Die Staatsanwaltschaft konnte dies nicht nachweisen. TV-Foto: Mario Hübner

Wurde am Scharteberg unerlaubterweise Lavagestein abgebaut? Die Staatsanwaltschaft konnte dies nicht nachweisen. TV-Foto: Mario Hübner



Ob damit das letzte Wort in der Auseinandersetzung um die illegal abgebauten Lavamassen am Scharteberg gesprochen ist, ist noch unklar.

Die Staatsanwaltschaft hat die Angelegenheit wieder zurück an die Kreisverwaltung in Daun gegeben. Brauer sagte dazu: "Auch wenn es für uns keine Straftat war, so kann von der Kreisverwaltung doch noch geprüft werden, ob fahrlässig gehandelt wurde und demnach eine Ordnungswidrigkeit vorliegt."

Albrecht Thielen, Rechtsanwalt des Lavaunternehmers Stolz in dieser Sache, sagte auf TV-Anfrage: "Obwohl wir mit großer Wahrscheinlichkeit nachweisen könnten, dass auch keine Fahrlässigkeit vorliegt, wollen wir uns jetzt nicht auch noch in ein langwieriges Bußgeldverfahren begeben, sondern streben eine einvernehmliche Lösung mit der Kreisverwaltung an." Wie die aussehen könnte? Thielen: "Nun, die Kreisverwaltung wird ein hohes Bußgeld fordern, wir ein niedriges. Wir werden sehen."

Die Kreisverwaltung in Daun wollte zu der Angelegenheit nichts sagen, da es sich "nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt".

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