Enge Grenzen gesetzt

Ein 31 Jahre alter Inder hat schon mehrfach in Daun vor Gericht gestanden, weil er sich nicht um gültige Ausreisepapiere bemüht. Kein Einzelfall: Die Rechtslage gilt auch für weitere 36 Ausländer, die im Kreis Vulkaneifel lediglich geduldet werden.

Daun. (vog) Der 31-Jährige Inder spricht kaum deutsch. Ein Dolmetscher übersetzt für ihn die komplette Verhandlung. Ihm wird vorgeworfen, dass er sich permanent der Beschaffung der Ausreisepapiere entzieht und sich nicht an die räumliche Beschränkung während des geduldeten Aufenthalts hält.

Laut Gesetz werden abgewiesene Asyl-Bewerber geduldet. Sie dürfen sich lediglich im jeweiligen Bundesland aufhalten. Für die 13 Ausländer, bei denen noch die Asylanträge laufen, sind die Grenzen noch enger. Sie dürfen sich nur in den Kreisen Vulkaneifel, Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und der Stadt Trier aufhalten.

Dilemma der Ausländerbehörde



Der angeklagte Inder war wiederholt bei seiner Freundin in Hessen erwischt worden. Richter Hans Schrot hakt nach: "Warum entziehen Sie sich der Mithilfe bei der Paßbeschaffung?" Der Angeklagte weist jede Schuld von sich. Er sagt: "Meine ganze Familie hat in Indien Schwierigkeiten mit den Behörden. Meine Eltern sind Mitte 2005 nach Amerika ausgewandert und ich nach Deutschland." Nach seiner Auffassung machen sich die indischen Behörden und auch das Generalkonsulat in Frankfurt nicht die Mühe, die nötigen Angaben abzugeben. Er berichtet, dass von indischer Seite behauptet würde, er sei Pakistani.

Der Mitarbeiter der Dauner Ausländerbehörde erklärt hingegen im Zeugenstand: "Er hat nachweislich zwei Mal falsche Angaben gemacht, um so bewusst seinen illegalen Aufenthalt hinauszuzögern." Die Aussage, dass er Pakistani sei, sei nur vorgeschoben. Der Dolmetscher erklärt, dass in Indien nicht alle Personen der niedrigen Kasten amtlich registriert würden. Dieses Dilemma kennt auch die Ausländerbehörde. Der Beamte meint: "Über Kontakte in seinem Heimatland ist mit Bestätigung von Bekannten seine Herkunft rasch zu dokumentieren." Staatsanwältin Kristina Speicher bleibt auch skeptisch. Sie sagt: "Das kennen wir von etlichen anderen Verfahren. Steht eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes an, sind auf einmal alle nötigen Papiere da."

Sie schlägt vor, einen Vertreter des Konsulats als Zeugen zu laden, damit "irgendwann die Sache mal geklärt wird". Richter Schrot vertagt die Verhandlung. Zunächst sollen schriftliche Erklärungen von der Trierer Clearingstelle und dem indischen Generalkonsulat in Frankfurt eingeholt werden.

Insgesamt werden im Kreis Vulkaneifel 37 Ausländer geduldet, bei 13 weiteren läuft noch das Asylverfahren. Insgesamt leben im Kreis 2071 Ausländer, was bei einer Gesamteinwohnerzahl von 62 813 eine Quote von 3,2 Prozent ausmacht. Eine der geringsten Quoten im Land. In Rheinland-Pfalz liegt der Ausländeranteil in den Kreisen bei durchschnittlich 5,4 Prozent.

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