Entschädigung noch im Dezember

Daun. (red) Entgegen der bisherigen Veröffentlichung wird nach Auskunft des Ministeriums für Umwelt und Forsten eine Entschädigung für Tierverluste auf Grund von Blauzungenkrankheit auch noch für Dezember 2007 gewährt Die ursprünglich bis 30. November 2007 gültige Regelung gilt somit noch für den gesamten Monat Dezember.

Entschädigungsanträge müssen dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Vulkaneifel bis spätestens einen Monat nach dem letzten Tierverlust vorliegen. Die Blauzungenkrankheit ist eine virale, für den Menschen ungefährliche Infektionskrankheit, die Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen befällt.

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