Erneute Niederlage für Rodungs-Gegner

Hillesheim/Trier. (mh) Nach dem Eilantrag der Anwohner gegen die Rodung des ehemaligen Bahndamms in Hillesheim hat das Verwaltungsgericht Trier nun auch den des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) abgelehnt.

Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da dagegen Beschwerde eingelegt werden kann; formal ist damit nun aber der Weg für den Landesbetrieb Mobilität frei, die Strecke, über die die Hillesheimer Ortsumgehung geführt werden soll, von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Diese Arbeiten sollen dazu dienen, die Trasse exakt vermessen zu können. Anschließend soll das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine naturschutzfachlichen Bedenken geltend gemacht werden können - wohl aber im anschließenden Planfeststellungsverfahren. Zudem sei, wie vom BUND gefordert, für die Rodungsarbeiten keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Anwohner und BUND wollten mit dem Eilantrag die Rodungsarbeiten in dem seit mehr als 50 Jahren stillgelegten Bahndamm stoppen, weil dieser nach ihren Erkenntnissen Brut- und Lebensraum von zahlreichen schützenswerten Fledermaus- und Vogelarten sei. Mit der Rodung, so ihre Befürchtung, würde dieser zerstört - ebenso wie ihre Möglichkeit, das Straßenbauprojekt dann noch aus Naturschutz-Gründen stoppen zu können.

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