Erotikfilm gestohlen: Haft

Mendig/Mayen · Ein Erotikfilm ist einem jungen Mann zum Verhängnis geworden - das Mayener Amtsgericht schickte ihn wegen Diebstahls des Films hinter Gitter. Im einem Fall eines versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr setzte es ebenfalls eine Strafe.

Erotikfilm gestohlen: Haft
Foto: Friedemann Vetter

(rih) Weil er sich einen Erotikfilm einsteckte, hat das Amtsgericht Mayen einen 22-jährigen Mann aus Mendig zu einer einmonatigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. Im zweiten Fall ist ein 24-jähriger Mann wegen gefährlicher Aktionen im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verdonnert worden.

Fall 1: Ein 22-Jähriger muss wegen Diebstahls eines Erotikfilms, im Juristen-Jargon ein "geringwertiges Gut", für einen Monat ins Gefängnis. Der Angeklagte war gemeinsam mit einem Freund in einem Mendiger Fachgeschäft, wo er sich einen Erotikfilm im Wert von 10 Euro unter seine Jacke steckte, um diesen zu stehlen. Allerdings besann er sich und legte die Kassette ins Regal zurück. Zur gleichen Zeit stibitzte sein Freund ebenfalls etwas. Er löste den Alarm aus, als er die Kasse passierte, ohne zu bezahlen. Nun stand das Gericht vor der Frage, ob die Tat des Angeklagten wirklich eine "vollendete Wegnahme" und damit Diebstahl war. Der Mann beteuerte, den Film aus freien Stücken zurückgelegt zu haben. Der Alarm habe damit nichts zu tun gehabt. "Ich habe einfach Angst um meine Bewährung gehabt", versicherte er. Die Angst war berechtigt, war er doch nur zwei Wochen vor der Tat vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Für Staatsanwalt Michael Stadtmüller war die Sache klar, und er führte gerade die Bewährung an, die den Angeklagten trotzdem nicht davon abhielt, ein Eigentumsdelikt zu begehen. Er beantragte zwei Monate Haft. Der Verteidiger des Angeklagten sah hingegen bei der Aktion keine vollendete Wegnahme. Richterin Bernadette Reischl sah den Diebstahl jedoch als erwiesen an. Positiv wertete sie das Geständnis des jungen Mannes.

Fall 2: Wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter Nötigung muss ein 24-Jähriger 1500 Euro Strafe zahlen. Außerdem wurde ihm für sieben Monate der Führerschein entzogen. Im Juni vorigen Jahres hatte er auf der A 48 einen Autofahrer überholt, anschließend ihn jedoch ausgebremst. Weiterhin fuhr er in Schlangenlinien vor dem Fahrzeug her. Dann öffnete einer seiner Beifahrer das Seitenfenster und warf mit Glasflaschen auf das nachfolgende Auto. Glücklicherweise kam keiner zu Schaden. Das Verfahren gegen den Mitangeklagten wurde abgetrennt. Er hatte behauptet, gar nicht der Flaschenwerfer zu sein.

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